Volker Wissen, Finanzvorstand des Netzwerks Apostolische Geschichte und Mitglied in der Apostolischen Gemeinschaft e.V., stellte im Rahmen des Jahrestreffens in Brockhagen am 21. September 2019 einige Veränderungen der Kirchenstruktur der Apostolischen Gemeinschaft vor, die im Jahr 2019 in Kraft traten.
Bereits im Jahr 2018 wurde die geistliche Leitung der Kirche neu organisiert. Sie erfolgt durch Apostel und Bischöfe, die gemeinsam die Kirchenleitung bilden. Diese ist verantwortlich für Vermittlung, Bewahrung und Weiterentwicklung der Glaubenslehre, die Verkündigung des Evangeliums, die Durchführung der Seelsorge und die Feier der Sakramente. Sie weist Mitarbeiter geistliche Aufgabenbereiche zu und ordiniert geeignete Mitarbeiter in geistliche und charismatische Dienste. Eine regionale Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Kirchenleitung gibt es nicht mehr, d.h. es gibt auch die bisherigen Apostelbezirke nicht mehr. Grob gesagt ist die gesamte Kirchenleitung für alle Gemeinden in Deutschland zuständig.
Die Ortsgemeinden der Apostolischen Gemeinschaft werden in der Regel von einem Gemeindeleiter oder einer -leiterin geleitet. Dieser/diese wird künftig in Abstimmung mit den zuständigen Regionalkoordinatoren (Erklärung unten) durch den Apostel oder Bischof i.d.R. aus dem Kreis der Ältesten der betreffenden Gemeinde (=Gemeindeälteste und Priester) oder dem Kreis der ordinierten Mitarbeiter beauftragt. Eine Ordination zum Gemeindeleiter findet nicht statt, jedoch ist eine Segnung in diese Aufgabe wünschenswert. Tritt dieser Regelfall nicht ein, wird ein Mitarbeiter aus dem diakonischen Dienst zum Gemeindeleiter berufen oder die Gemeinde wird vorübergehend durch den Regionalkoordinator geleitet oder die Gemeinde wird vorübergehend durch einen Lenkungs- oder Leitungskreis geleitet. Da die Übertragung des Dienstes als Gemeindeleiter nicht an eine Ordination gebunden ist, kann diese Aufgabe auch zeitlich befristet übertragen werden.
In Apostolischen Gemeinden wird bei den Aufgaben als „Presbyter“ zwischen dem Dienst des Priesters und/oder des Ältesten für eine Ortsgemeinde (Gemeindeältester) und dem Dienst eines Ältesten für die Gesamtgemeinschaft (bisher Bezirksältester) unterschieden. Hierbei handelt es sich nur um eine organisatorische Unterscheidung, einen geistlichen Unterschied gibt es nicht. Älteste im Dienst für die Gesamtgemeinschaft sind in ihrer Funktion satzungsgemäß, mit ihrer Benennung in diese Aufgaben, auch automatisch Mitglieder des Vorstands der Apostolischen Gemeinschaft e.V. und üben damit zusätzlich eine übergeordnete Leitungsfunktion aus.
Die operative Leitung der Apostolischen Gemeinschaft erfolgt durch den Geschäftsführer und den Vorstand der Gemeinschaft. Im Vorstand werden neben den Zuständigkeiten der Kirchenleitung weitere Verantwortungsbereiche in Form von Regionalkonferenzen und Ressorts festgelegt. Die zehn Bezirke der Kirche werden zum 1. Januar 2019 aufgelöst. Künftig werden alle Gemeinden einer von drei Regionalkonferenzen (Nord, West, Südost) zugeordnet. Eine Regionalkonferenz umfasst mehrere Ortsgemeinden und wird von zwei Vorstandsmitgliedern, den Regionalkoordinatoren, geleitet. Da das Ziel selbständige lebensfähige Gemeinden ist, soll es innerhalb der Regionalkonferenzen zu Abstimmungen der Gemeinden untereinander kommen, um Projekte gemeinsam anzugehen; Aufgaben zu erledigen, die einzelne Gemeinden überfordern etc.
Daneben gibt es künftig Ressorts, die einen festgelegten thematischen Schwerpunkt haben und von einem Ressortleiter geführt werden. Geeignete Gemeindemitglieder können sich dort ebenfalls einbringen.