Okay, Herr (Voll-) Kollege, ich bin beeindruckt, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht, das ist eine Ecke tiefer als Verwaltungsrecht und bestimmt noch interessanter. Am besten verfasse ich mal einen Artikel zum Allgemeinen [[Kirchenrecht]] und mache ihn zu einem Leitartikel, in dem mehrere interne Verlinkungen wie [[Wichtige Gerichtsurteile]] oder das [[Kirchliche Selbstbestimmungsrecht]] vorhanden sind. Bist du damit einverstanden?
:: Hmmm, ich würde nicht so viele Artikelseiten öffnen, eher unter eine Seite das packen, was irgend reinpasst. Ich würde erst ausgliedern, wenn es zu unübersichtlich wird. Also ich würde unter einen Artikel Kirchenrecht auch eine Rubrik "Neuapostolisches Kirchenrecht" einschieben, unter Staatskirchenrecht in einer Rubrik die Gerichtsurteile.--[[Benutzer:Matze|Matze]] 13:56, 12. Dez. 2009 (CET)
== Dumme Frage? ==