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K
→Kollektives Arbeitsrecht: der Eintrag stimmt lex specialis kommt hier zum Einsatz.
Diese wurde in den § 118 Abs. 2 BetrVG und § 112 BPersVG so geregelt.
§ 118 II BetrVG:
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform.
§ 112 BPersVG: