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Der Stammapostel wird durch seinen jeweiligen Vorgänger berufen.
Die Berufung und Ordination der Bezirksapostel, Apostel und Bischöfe, Beauftragung der Bezirksapostelhelfer erfolgt durch den Stammapostel.
Die (sonstigen) Amtsträger werden durch den Stammapostel, den Bezirksapostel oder einen von diesen bestellten Vertreter in ihr Amt berufen.
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