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Diskussion:Amtsentbindung

676 Bytes hinzugefügt, 7 Januar
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Moin,

hier wird der Begriff Amtsentbindung genutzt, wo es um eine endgültige Amtsenthebung ging:
https://nak-nordost.de/db/14759/Meldungen/Aus-aktuellem-Anlass-Bezirksapostel-Krause-zu-Amtsentbindungen

Wo kommt denn die Information her, das es sich um eine Beugestrafe des Kirchenrechts handele? Ich finde im Internet keinen Hinweis darauf.

Wenn ich den Artikel richtig deute, so verstehe ich hier, dass mit Amtsentbindung gemeint ist, dass der betroffene noch einmal nachdenken kann, bevor es eine endgültige Entscheidung gibt, das wäre ja nach den aktuellen Richtlinien eher eine Beurlaubung:
https://nak.org/de/rfg?id=54b56432-41e2-44e6-b8b8-542adb2e9a40

MfG, Daniel
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