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Eine Ausschreibung wird hauptsächlich von ''öffentlichen Auftraggebern'' für Aufträge ab einem gewissen Schwellenwert verwendet. Sie ist nach mehreren Normen des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gesetzlich vorgeschrieben.
Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__98.html § 98 GWB Nr. 5] werden auch privatrechtliche und juristische Personen dazu verpflichtet bei wichtigen Projekten wie dem Bau von Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder [[Verwaltungsgebäude|Verwaltungsgebäuden]] ab einer gewissen Summe eine Ausschreibung zu machen.