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19:08, 10. Nov. 2009 Unter '''Laienamt''' werden alle kirchlichen Funktionen und Dienste verstanden, die im Gegensatz zu den [[Ordination|ordinierten]] Ämtern, von nicht ordinierten Personen durch Beauftragung ausgeführt werden.
Der Terminus Laienamt ist missverständlich, da es sich bei den ordninierten Amtsträgern in fast allen apostolischen Gemeinschaften nicht um Theologen, sondern ebenfalls um Laien handelt.
Zu den Laienämtern zählen insbesondere in den [[katholisch-apostolisch|katholisch-apostolischen Gemeinden]] der [[Unterdiakon]],der [[Laienhelfer]],die [[Diakonissin]], der [[Akoluth]] und der [[Türhüter]].
In der [[neuapostolisch|Neuapostolischen Kirche]] zählen zu den Laienämtern u.a.der Türhüter, der Jugendbeauftragte, Lehrkräfte im Religionsunterricht und der [[Sonntagsschule]].
[[Kategorie:Amt]]
[[Kategorie:Stumpfartikel]]