Jugendleiter: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Bezirksjugendleiter''' hat die Leitung über alle Jugendgruppen eines Kirchenbezirks. Ihm unterstehen die einzelnen Gemeindejugendleiter. In der Regel hat ein Bezirksjugenleiter ein Amt inne. | Ein '''Bezirksjugendleiter''' hat die Leitung über alle Jugendgruppen eines Kirchenbezirks. Ihm unterstehen die einzelnen Gemeindejugendleiter. In der Regel hat ein Bezirksjugenleiter ein Amt inne. | ||
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Version vom 11. Dezember 2010, 22:33 Uhr
Der Jugendleiter übernimmt die organisatorische und seelsorgerische Leitung einer örtlichen Jugendgruppe. Ihm unterstehen je nach Gruppengröße weitere Jugendbetreuer bzw. stellvertretende Jugendleiter. Die Aufgabe des Jugendleiters ist nicht an ein Geschlecht oder Amt gebunden.
Ein Bezirksjugendleiter hat die Leitung über alle Jugendgruppen eines Kirchenbezirks. Ihm unterstehen die einzelnen Gemeindejugendleiter. In der Regel hat ein Bezirksjugenleiter ein Amt inne.