Beauftragung

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Eine Beauftragung im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur Ordination erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.

In der Neuapostolischen Kirche kennt man unter anderem die Beauftragungen Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher, Diakonissin oder auch Sonntagsschullehrer und Dirigent. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.