Diskussion:Amtsbeendigung

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Ich habe diese Seite neu erstellt, um die bisherigen Seiten Suspension, Amtsentbindung, Ruhestand und Amtsrückgabe zu konsolidieren, die Begriffe klarer abzugrenzen und um Missverständnisse aufgrund falschen Begriffen in Zukunft zu vermeiden. Damit verbunden prüfe ich die Inhalte und versuche Quellen dafür zu finden.

Die folgenden Inhalte habe ich noch nicht übernommen:

Die Suspension (teilweise auch Suspendierung) - Amtsenthebung - stellt eine Beugestrafe des Kirchenrechts dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll. Sie ist der volle Entzug des Amtes (Amtsauftrages)- Amtsenthebung. Die Suspension gehört zur Kirchenzucht und wird, zumindest gegenwärtig, in den meisten apostolischen Gemeinschaften selten ausgeübt.
Die Suspension verbietet vollständig oder teilweise die Ausübung von Akten des durch die Ordination verliehenen Amtsauftrages, ferner von Akten der Leitungsgewalt sowie der mit einem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben.
Mit dem Akt der Suspension soll zum einen der Betroffene zur Reue bewegt werden, zum anderen die Gläubigen vor Verwirrung, Irrlehre und vor, mit dem Amt nicht vereinbaren, unzumutbaren Zuständen geschützt werden.
Oftmals ist der Amtsentzug das letzte Mittel vor dem Kirchenausschluss.

Der Begriff Suspension und die Info über die Beugestrafe scheint aus dem katholischen Kirchenrecht zu kommen (https://de.wikipedia.org/wiki/Suspension_(r%C3%B6misch-katholisches_Kirchenrecht)) - Da wir hier im Wiki uns auf die apostolischen Kirchen beziehen, weiß ich nicht, ob der Begriff hier richtig ist. Wurde in der katholische-apostolischen Kirche (oder in anderen Kirchen) das Kirchenrecht der Katholiken übernommen und damit auch die Begrifflichkeit?

Auch bei der Intention frage ich mich, ob das in einen solchen Artikel rein gehört. Welche Intention hinter einer Amtsentbindung steht, ist doch sehr individuell, Oder?

Wie alle Mittel der Kirchenzucht findet die Suspension in den Reihen der Gläubigen zunehmend immer weniger Verständnis.
Gerade in jüngerer Zeit findet die Suspension sehr selten statt. Zumeist wird dem Amtsträger, der eigentlich suspendiert werden könnte, vor die Wahl gestellt persönlich das Amt zurückzugeben (z.B. auch durch Ruhesetzung) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.

In welchen Kirchen? Was bedeutet "in jüngerer Zeit"? Gibt es Quellen dazu?

Im Gegensatz zur Amtsenthebung ist es (Amtsentbindung) kein Entzug des Amtes, sondern nur der Entzug der Vollmacht das Amt ausführen zu dürfen, des Amtsauftrages. Zumeist wird dem Amtsträger/der Amtsträgerin, der eigentlich des Amtes entbunden werden soll, vor die Wahl gestellt persönlich das Amt zurückzugeben (z.B. auch durch Ruhesetzung) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.

In welchen Kirchen? Was bedeutet "zumeist"? Gibt es Quellen dazu?

In den letzten Jahren häufen sich Amtsrückgaben aus Glaubensgründen, weil Amtsträger nicht mehr mit der Lehrmeinung der Kirche einhergehen. In Einzelfällen kam es in der Geschichte der NAK dazu, dass den Amtsträgern von der Kirchenleitung nahe gelegt wurde, das Amt zurück zu geben um so eine "peinliche" Amtsenthebung zu umgehen.

Was bedeutet "In den letzten Jahren"? Gibt es Quellen dazu?

--Daniel (Diskussion) 16:07, 23. Jan. 2025 (CET)