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Neben der Verwaltung des Zehnten der Algemeinen Kirche gehörte zu den Aufgaben des Archidiakons auch die Teilnahme bei kirchlichen Anlässen. Ursprünglich handelte es sich bei den Archidiakonen um abhängige Stellvertreter des Engels im Administrativen Bereich.
Am 10. Oktober 1958 wurde eine eigenständige "ordentliche" Jurisdiktion mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründet. Deren Vorsitzende waren Engel [[Carl Schrey]], Diakon Otto Trewede und der [[Diakon]] Johannes Strelow. Heute wird die Archidiakonale Verwaltungseinheit durch ein Gremium von Sieben Unterdiakonen wahrgenommen.
==Literatur==
* Johannes Albrecht Schröter, Die Katholisch-apostolischen Gemeinden in Deutschland und der "Fall Geyer" S.492
[[Kategorie: Amt]]