Eine '''Horngemeinde''' war eine Kirchengemeinde in den [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinden]]. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der [[Allgemeine Kirche|Allgemeinen Kirche]]) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein.
In einer Horngemeinde konnte ein [[Beauftragter Engel ]] oder sogar ein [[Nächstbeauftragter Engel ]] als [[Vorsteher ]] dienen. Dieser und alle weiteren Diener unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde musste jedoch nicht zwingend kleiner sein als die Hauptgemeinde.
Eine Horngemeinde darf nicht mit einer [[Filiale]] verwechselt werden.
[[Kategorie:Stumpfartikel]]