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Der '''Abendmahlsausweis''' bzw. die '''Legitimation''' ist in den apostolischen Gemeinschaften eine Bescheinigung zur Kirchenzugehörigkeit, die zur Teilnahme am [[Heiliges Abendmahl|Heiligen Abendmahl]] berechtigt.
== Neuapostolische Kirche ==
[[Datei:Abendmahlsausweis_NAK_2.jpg|thumb|300px|Rückseite NAK-Abenmahlsausweis (ca. 1980er Jahre)]]
[[Datei:Legitimation NAK 1996 Ausschnitt.jpg|thumb|300px|NAK-Legitimation (1996)]]
[[Datei:20140403_211532_(1024x728).jpg|thumb|300px|NAK-Legitimation Vorderseite]]
Über Jahrzehnte war es in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] selbstverständlich, bei Urlaubsreisen, geschäftlichen Aufenthalten usw. dem [[Türhüter]] anlässlich eines Gottesdienstes eine Legitimation vorzulegen, um noch in diesem und ggf. den folgenden Gottesdiensten zum Empfang des Abendmahls berechtigt zu werden. Die Türhüter waren gehalten, unbekannte Personen nach deren Legitimation zu fragen, anderenfalls war ihnen der Zugang zum Abendmahl zu verwehren.
== Vereinigung apostolischer Gemeinden ==
[[Datei:AG - Abendmahlsschein 1960.jpeg|thumb|300px|Abendmahlsausweis AG 1960]]
Die [[Apostolische Gemeinschaft]], wie auch der [[Reformiert-apostolischer Gemeindebund|Reformiert-apostolische Gemeindebund]] kannten den Abendmahlsausweis, schafften jenen aber wahrscheinlich Mitte der 1960er Jahre ab.