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→Die Gebietskirchen und deren Körperschaften des öffentlichen Rechts
==Die Gebietskirchen und deren Körperschaften des öffentlichen Rechts==
In Deutschland sind die Gebietskirchen als [[Körperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] (K.d.ö.R.) behördlich anerkannt. Die Leitung der Gebietskirchen obliegt den vom [[Stammapostel]] berufenen [[Bezirksapostel]]n. Die Arbeitsgebiete der Bezirksapostel (Bezirksapostelbereich) umfassen zum Teil mehrere Gebietskirchen:
*[[Neuapostolische Kirche in Norddeutschland|Bezirksapostelbereich Norddeutschland]]