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Horngemeinde

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Eine '''Horngemeinde''' war eine Kirchengemeinde in den [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinden]], welche keinen eigenen Engel als Episkopat hatte. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der [[Allgemeine Kirche|Allgemeinden Kirche]]) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein. In einer Horngemeinde konnte ein Beauftragter Engel oder sogar ein Nächstbeauftragter Engel als Vorsteher dienen. Dieser und alle weiteren Ämter unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde darf nicht mit einer [[Filiale]] verwechselt werden.

[[Kategorie:Stumpfartikel]]
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