Unterdiakon

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Der Unterdiakon ist bzw. war die niedrigste Amtsstufe in verschiedenen apostolischen Glaubensgemeinschaften.

Inhaltsverzeichnis

Katholisch-apostolische Gemeinden

Unterdiakone wurden in den katholisch-apostolischen Gemeinden nicht ordniert, sondern von einem Engel zum Amt "zugelassen". Der Unterdiakon soll den Diakon zur Seite stehen bei dem Umgang mit der Gemeinde. Dabei handelt der Unterdiakon nicht selbständig, sondern im Namen und Auftrag der Diakone, unter welchen sie arbeiten. Der Unterdiakon kann nicht die dem Diakonat selbst zustehenden Verrictungen ersetzen. Unterdiakone üben das Laienamt aus, welches zu der so genannten niederen Ordnung der Kirche gehört. Sie tragen bei ihrem Dienst keine Stola, und können weder zur gottesdienstlichen Vorlesungen noch zu zur Anbetung eingesetzt werden. Carl Schrey weltweit letzter Beauftragte Engel, hat noch in den letzten Lebensjahren zahlreiche Unterdiakone und Laiengehilfen eingesetzt. Heute leben und wirken noch vereinzelt Unterdiakone. Sie sind in ihren Gemeinden hochangesehen und nehmen heute wichtige Funktionen wahr wie z.B. das halten von Vormittagsgebete mit Litanei und Taufe. Eine geistliche Leitung nehmen Unterdiakone in der Gemeinde jedoch nicht ein.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche war das Unterdiakonenamt die niedigste Amtstufe in der Kirche. Diese Amtsstufe wird seit 2002 nicht mehr besetzt. Ein Unterdiakon wurde in der Neuapostolischen Kirche von einem Apostel ordiniert.

Zur Bedeutung des Unterdiakonenamts bemerkt das Hülfsbuch für die Priester und Diener der neuapostolischen Gemeinden für den Religions-Kinderunterricht von 1908:

"Unterdiakonen dienen als Türhüter im Hause Gottes und sollen an die Landstraße und Zäune gehen und herbeiholen Kranke, Lahme, Krüppel, Böse und Gute usw." (S. 48)

Die Verbindung zwischen dem Unterdiakonenamt und der Laientätigkeit des Türhüters wird schon hier festgeschrieben. In der Praxis war die Türhütertätigkeit in der Neuapostolischen Kirche aber nie verbindlich an ein Amt gebunden. Das Buch Die Ämter und Sakramente der Neuapostolischen Kirche von 1935 geht bemerkenswerterweise zwar auf Diakone, aber nicht spezifisch auf das Unterdiakonenamt ein, ebenso wie das katechetische Buch Fragen und Antworten in der Ausgabe von 1938.

In der letzten Ausgabe von Fragen und Antworten von 1992 heißt es in Frage 187 (S. 87):

"Der Diakon und Unterdiakon soll ein Zeuge der Wahrheit sein und dadurch denen helfen, die noch in Unwissenheit und Irrtum stehen. Er soll allen Gliedern der Gemeinde ein Vorbild im Glauben und Gehorsam, in Liebe und Eifer, Treue und Friedfertigkeit sein. Er ist Mithelfer zur Ordnung des Gottesdienstes.

Als Unterdiakone wachsen vornehmlich junge Amtsbrüder in diesen Dienst als Knecht Gottes hinein."

Das Unterdiakonenamt wurde vermutlich nie in seiner Geschichte in der Neuapostolischen Kirche als Amt in eigenem Recht gesehen. Mit Ausnahme der Türhüterfunktion, die wie beschrieben aber nicht an dieses Amt gebunden war, gibt es keine Nachweise einer inhaltlichen Füllung des Amtes, sieht man von der Hilfstätigkeit für Diakone ab. Regional durften einzelne Aufgaben eines Diakons nicht von einem Unterdiakon vorgenommen werden (bspw. die Herrichtung des Altares für den Gottesdienst und die Handhabung der liturgischen Geräte).

Konsequenterweise wurde das Unterdiakonenamt durch Stammapostel Fehr mit der Begründung abgeschafft, dass die beiden Amtsstufen Diakon und Unterdiakon inhaltlich kaum mehr zu differenzieren seien:

"Da in den weltweit 23 Gebietskirchen der Neuapostolischen Kirche die historische Entwicklung je nach Land einen unterschiedlichen Verlauf genommen hat, sind auch die beiden Amtsstufen Unterdiakon bzw. Diakon unterschiedlich stark vertreten. Obgleich es zwei verschiedene Amtsstufen sind, haben sich ihre Aufgabenstellungen im Lauf der Zeit immer mehr angeglichen.

Der Stammapostel und die Bezirksapostel der Neuapostolischen Kirche haben anlässlich einer Bezirksapostelkonferenz eine Neuregelung zum Unterdiakonenamt beschlossen: ab dem 1. Januar 2002 werden keine Unterdiakone mehr ordiniert. Das Amt ist damit nicht aufgehoben, es wird aber in Zukunft nicht mehr neu besetzt.

Zürich, den 29. Juli 2001" (Quelle: [1])

Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften

Die Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften in Europa kannte zunächst nach der Trennung von der NAK auch noch das Amt des Unterdiakons. Das Lehrbuch für Apostolische Christen führt es in Frage 184 auch noch auf. Laut der Antwort zu Frage 193 ist es die Aufgabe eines Unterdiakons, "äußeren Ordnungs- und Türhüterdienst im Hause Gottes (zu verrichten). Bei der Arbeit im Weinberge des Herrn soll er den Gemeindegliedern voran gehen und Seelen, die draußen sind, nötigen, ins Haus Gottes zu kommen." Ab den 1970er Jahren wurde dieses Amt dann anscheinend nicht mehr besetzt (so erwähnen die Mitteilungsblätter über Amtseinsetzungen z.B. nur noch Diakonenordinationen). Seither gibt es nur noch das Amt eines Diakons und seit 2003 das weibliche Pendant der Diakonin.

siehe auch

Weblinks