Vorsteher

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Unter Vorsteher versteht man in apostolischen Gemeinschaften normalerweise den Gemeindeleiter bzw. Hauptverantwortlichen für die Belange der Ortsgemeinde. Daneben gibt es meist in den Bezirken auch den Bezirksvorsteher oder Ältesten.

Inhaltsverzeichnis

katholisch-apostolisch

In den katholisch-apostolischen Gemeinden versah vor allem der Engel der Gemeinde die Funktion des Gemeindevorstehers. War ein solcher in der Gemeinde (noch) nicht vorhanden, übernahm auch ein priesterlicher Amtsträger die Funktion des Vorstehers.

neuapostolisch

Neuapostolische Gemeinden werden von einem Vorsteher geleitet. Dieser trägt ein priesterliches Amt: In der Regel ist dies ein Priester (früher: Evangelist oder Hirte, Gemeindeältester). Ausnahmsweise nehmen auch Bezirksevangelisten oder gar Bezirksälteste die Funktion eines Gemeindevorstehers wahr. Der Vorsteher ist auf Gemeindeebene die höchste Autorität. Er trägt die gesamte Verantwortung für die Gemeinde in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht. Er ist für die Seelsorge bei den Amtsträgern der Gemeinde zuständig.[1]

Unterbezirke wurden vor der Reform des Amtsverständnisses 2019 in der Regel von einem Bezirksältesten geleitet (Bisher als Älteste ordinierte Priester behalten ihr Amt[2]) (in der neuapostolischen Umgangssprache werden diese deshalb meist Ältestenbezirk genannt). Seltener übernehmen auch Bezirksevangelisten oder Bischöfe die Funktion eines Bezirksvorstehers. Der Bezirksvorsteher (seit 2019 wird dieser Begriff in der NAK verwendet) trägt die gesamte Verantwortung für den Bezirk in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht. Auf Bezirksebene ist er die höchste Autorität.[3]

Vorsteher - sowohl einer Gemeinde als auch eines Bezirkes - werden durch den zuständigen Apostel/Bezirksapostel beauftragt. Es handelt sich hierbei nach dem neuen Amtsverständnis seit 2019 um eine Beauftragung - nicht um ein Amt![2] Die Beauftragung kann auch zeitlich befristet und somit unabhängig vom Amtsauftrag verliehen werden. Die Beauftragung eines Vorstehers erfolgt in der Regel in einem Gottesdienst durch einen Apostel oder Bezirksapostel. In der Liturgie finden solche Beauftragungen zum Vorsteher nach dem Ende des Abendmahls und vor dem Schlussgebet statt.[4]

VAG

In der VAG war es bis vor einigen Jahren auch üblich von einem Vorsteher zu sprechen. Es handelte sich dabei i.d.R. um einen ordinierten Mitarbeiter im Priester-, Hirten- oder Evangelistenamt. Bei größeren Gemeinden war dies meist ein Hirte oder Evangelist. Seit einigen Jahren bevorzugt man jedoch das Wort Gemeindeleiter bzw. dessen weibliche Form. Die seit 2012 gültige Gemeinde- und Gottesdienstordnung spricht nur noch von einem Gemeindeleiter. Auch Diakone bzw. Diakoninnen können Gemeindeleiter sein, wie z.B. in der Gemeinde Schweinfurt der Apostolischen Gemeinschaft.

Referenzen