Diskussion:Walter Schmidt (Geistlicher)
Von 1955 bis 1960 betreute er auch die Nieuw-Apostolische Kerk in Nederland - einen Teil der HAZEA.
Dieser Satz ist meines Erachtens nicht korrekt. Die HAZEA spaltete sich und Walter Schmidt gründete die NAK in Nederland. Sie war aber kein Teil der HAZEA.
Kann das vielleicht mal jemand prüfen? 7.7.10 Paul
- Scheint zu stimmen, habe in Dortmund in den Statistikblättern auch die Informationen zur NAK NL von 1955 gesehen. Dort wurde die NAK NL technisch als Teil der NAK NRW verwaltet... --Mathias Eberle 14:37, 8. Jul. 2010 (CEST)
Wahl und ähnliches
Ich habe versucht, um den NPOV zu beachten, Wahl als eigenen Punkt zu bearbeiten.
"Neben den organisatorischen Unregelmäßigkeiten (=ungültige Wahl) gibt es auch sonstige Ungereimtheiten in Bezug auf die Nachfolge, denn gemäß der "Botschaft" seines Vorgängers "er werde nicht mehr sterben bis Jesus wiederkomme" hatte J.G. Bischoff selbst mehrfach explizit einen Nachfolger ausgeschlossen: "Nach mir kommt keiner mehr". Der bereits 1948 einstimmig gewählte und als Stammapostel ordinierte und als Stammapostelhelfer eingesetzte Nachfolger Peter Kuhlen legte sein Amt aus diesem Grunde bereits 1950 nieder und wurde 1955 aus der Kirche ausgeschlossen. Durch die offensichtliche Nichterfüllung der "Botschaft" war die Kirche jedoch offenbar zum Handeln gezwungen. Der von Bischoff nach dem Ausschluss Kuhlens noch als Stellvertreter ernannte Arthur Landgraf aus Berlin war bereits am 15. Dezember 1956 verstorben und ein neuer Nachfolger nicht ernannt. Zu dem ausgeschlossenen Nachfolger nahm man keinen Kontakt auf. Stattdessen wurde erklärt, "Gott habe seinen Plan geändert und der Gemeinde noch eine weitere Prüfungszeit auferlegt". So übernahm Walter Schmidt ohne Ordination und noch vor seiner eigentlich Wahl durch das Apostelkollegium sein Amt und damit die Hauptleitung aller neuapostolischen Gemeinden am 10. Juli 1960. Es gelang ihm, die 1955 nach dem Ausschluss Kuhlens erfolgte Spaltung (siehe Apostolische Gemeinschaft) und dem Tode Bischoffs entstandenen Turbulenzen zu beruhigen und die Kirche weitestgehend zu stabilisieren." - sollte m.E. auch noch überarbeitet werden.
- Fand wirklich keine Ordination statt? Zumindest wohl öffentlich nicht. Ich gehe davon aus, dass diese sicherlich schon- ohne Öffentlichkeit- am 7. Juli 1960 vorgenommen wurde.
- Wie sieht es denn damit aus, dass ggf. Stimmen übertragen worden sind? Das ist oftmals ja auch möglich.
- Wieviele Apostel lebten 1960 in der DDR und konnten gar nicht reisen?
- Waren alle Apostel oder nur die Bezirksapostel stimmberechtigt?
- Es gab keinerlei Widerspruch gegen die Wahl
Dennoch interessant. Rechtliche Satzungen wurden von der NAK m.E. sowieso eher pro Forma gegeben, allein schon des Vereinsrechtes usw. wegen. Eine wirkliche Befolgung interessierte wenige.--Matze 08:41, 10. Jun. 2011 (CEST)
- Wichtig ist in jedem Fall, dass Aussagen und Zitate mit Quellen belegt werden. Das kann ja auch eine Wächterstimme, ein Protokoll oder eine UF sein. Bzgl. diesem sonderbaren Wahl-Ereignis müsste man eigenentlich mal eine große Archivaktion machen. Aber "nur" fürs APWiki ist das Quatsch. Vllt. will sich ja jemand opfern und zum nächsten Jahr eine Ausarbeitung anbieten? --Sebastian 09:47, 10. Jun. 2011 (CEST)
- Es mag ja sein, dass der obige Absatz nicht den NPOV-Kriterien zu 100% genügt, ihn deshalb aber ganz aus der "Wahlkontroverse" herauszulassen finde ich unangemessen. --Volker 20:47, 10. Jun. 2011 (CEST)
- Hast Du Recht-das war auch nur zeitweilig gedacht. In dem Absatz sind auch 90% gut, ich hab es nur nicht gebacken gekriegt, ihn umzuformulieren. Mir fehlte die Inspiration ;-)--Matze 22:33, 10. Jun. 2011 (CEST)
- Wie sieht es denn damit aus, dass ggf. Stimmen übertragen worden sind?
das scheint unwahrscheinlich, da nirgends bei irgendeiner anderen Abstimmung davon berichtet wird.
- Wieviele Apostel lebten 1960 in der DDR?
eine Reise wäre noch möglich gewesen, die Mauer wurde erst 1961 gebaut
- Rockstroh (Sachsen), Oberländer (Sachsen), Tiedt (Mecklenburg) und Kortüm (Sachsen) - also 4
- Waren alle Apostel oder nur die Bezirksapostel stimmberechtigt?
lt. Statuten des Apostelkollegiums von 1950 waren alle Mitglieder, also alle Apostel stimmberechtigt (Drave-Vortrag S. 24), die geänderten Statuten von 1951 (Drave S. 31) scheinen hier keine Änderung gebracht zu haben --Volker 22:13, 28. Jul. 2011 (CEST)