Im Rahmen unserer Arbeit kommen immer wieder Fragen auf, ob Spenden oder andere finanzielle Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das Netzwerk Apostolische Geschichte e.V. ist nach der deutschen Abgabenordnung (§52) als gemeinnützig anerkannt. Daraus ergeben sich eine ganze Reihe Konsequenzen für Zuwendungen an das Netzwerk.
Spenden und Beiträge: Durch die Gemeinnützigkeit des Netzwerks sind Spenden und Beiträge in voller Höhe abzugsfähig, solange der absetzbare Spendenhöchstbetrag nicht überschritten wurde. Dieser Höchstbetrag umfasst (Stand 2023) 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders. Handelt es sich bei dem Spender um einen Betrieb/eine Firma, so können alternativ insgesamt bis zu 0,4 % der Summe der Löhne, Gehälter und Umsätze im Kalenderjahr der Spende abgezogen werden, wenn dies günstiger ist (siehe §10b EStG).
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Schenkungen: Schenkungen an gemeinnützige Vereine sind von der Schenkungssteuer befreit. Sie kommen also in voller Höhe und ohne Abzüge der Arbeit des Netzwerks zugute (siehe §13 Abs. 1 Nr. 16b, 17 ErbStG).
Nachlässe und Vermächtnisse: Auch von der Erbschaftssteuer ist das Netzwerk aufgrund der Gemeinnützigkeit befreit (siehe ebenfalls §13 Abs. 1 Nr. 16b, 17 ErbStG). Vereine sind juristisch erbfähig. Es ist also möglich, das Netzwerk testamentarisch als (Teil-)Erben einzusetzen, oder im Testament ein Vermächtnis vorzusehen, das in vollem Umfang, d.h. ohne Besteuerung, der Arbeit des Netzwerks zugute kommt. Dies ist besonders dann interessant, wenn durch das Vermächtnis die verbleibende Erbmasse für die Erben unter den jeweiligen steuerlichen Freibetrag gesenkt werden kann. Hier empfehlen wir in jedem Fall die Inanspruchnahme einer Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung, und weisen darauf hin, dass wir steuerliche Laien sind. Zudem können sich die zitierten Rechtsgrundlagen ändern, weshalb wir generell die Beratung durch einen Steuerberater empfehlen.