Verfügung des Stammapostels vom 28. Juni 1933, dass die Weissagungen vollkommen zu unterbleiben habe:
<blockquote> ''Auf Anraten von maßgebender Seite wird hierdurch angeordnet, dass die Weissagungen vollkommen zu unterbleiben haben. '''' Durchdie Weissagungen sind Unzuträglichkeiten und ungeheure Missverständisse entstanden, so dass obige Anordnung sich als notwendig erwiesen hat. Diese Anordnung ist am Sonntag in allen Neuapostolischen Gemeinden Deutschlands bekanntzugeben''. <ref>zitiert nach Törner, Kirchenschätze, S. 224 </ref> </blockquote>
== siehe auch ==