Beauftragung

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Eine Beauftragung im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur Ordination wird diese Person nicht geweih bzw. ordiniert sondern lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag übergeben.

In der Neuapostolischen Kirche kennt man unter anderem die Beauftragungen Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher, Diakonissin oder auch Sonntagsschullehrer und Dirigent. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.