Diakon

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Die ersten Diakoninnen der Apostolischen Gemeinschaft nach ihrer Ordination im Rahmen eines Gottesdienstes am 22. Februar 2004 in Borken (Nordrhein-Westfalen).

Der Diakon (von griech. διάκονος diakonos „Diener, Knecht“) bekleidet ein geistliches Amt innerhalb der Kirche, den Diakonat. Seine Aufgaben beschränken sich nicht auf die Diakonie, sondern umfassen wie die der anderen geistlichen Ämter auch Verkündigung (Martyria, Zeugnis) und Gottesdienst (Leiturgia, Liturgie). Die Diakone waren ursprünglich Gehilfen der Apostel zur Verwaltung des gemeinsamen Vermögens und zur Leitung der gemeinsamen Mahlzeiten (und wohl damit verbunden auch der Eucharistie). Dieses Amt ist in den meisten apostolischen Glaubensgemeinschaften vorhanden.

Urkirche

Die ersten sieben Diakone werden im Neuen Testament in der Apostelgeschichte (Apg 6,1–7 ) erwähnt. Ursprünglich hatten die von Jesus Christus erwählten Apostel den Auftrag zur Verbreitung der Lehre und daneben die Versorgung der Armen persönlich wahrgenommen, mussten aber feststellen, dass sie mit beidem zugleich überfordert waren. Zu ihrer Entlastung und Unterstützung ließen sie daher von der Jerusalemer Urgemeinde sieben Männer „von gutem Ruf und erfüllt von Geist und Weisheit“ wählen, die sie dann durch Gebet und Handauflegung für ihren Dienst weihten.


Von den Diakonen – 1. Brief des Paulus an Timotheus (1 Tim 3,8–13 LUT)


„Desgleichen sollen die Diakone ehrbar sein, nicht doppelzüngig, keine Säufer, nicht schändlichen Gewinn suchen; sie sollen das Geheimnis des Glaubens mit reinem Gewissen bewahren. Und man soll sie zuvor prüfen und wenn sie untadelig sind, sollen sie den Dienst versehen. Desgleichen sollen ihre Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allen Dingen. Die Diakone sollen ein jeder der Mann einer einzigen Frau sein und ihren Kindern und ihrem eigenen Haus gut vorstehen. Welche aber ihren Dienst gut versehen, die erwerben sich selbst ein gutes Ansehen und große Zuversicht im Glauben an Christus Jesus.“

katholisch-apostolische Gemeinden

Katholisch-apostolische Diakone konnten die Stola nach grichischer Sitte von der linken Schulter lang herabfallend tragen; oder nach lateinischer Sitte quer über die Brust. In den kürzeren Diensten trug der Diakon das Superpelliceum. In der Eucharistie wurde die Dalmatika getragen.

Ein Diakon war in den KAG ein Amtsträger unter den Engeln und Priestern. Er assistierte diesen beiden im Gottesdienst und bei der Austeilung der Kommunion. Sie durften auch predigen und in besonderen Fällen taufen. Ihre eigentliche Aufgabe war es, den Gemeindemitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und in der Regelung der weltlichen Aufgaben zu helfen. In der Gemeinde waren sie vor allem die Verwalter der Kirchengüter. Diakone wurden nicht ordiniert, sondern waren als Vertreter der Gemeinde von dieser und durch den Engel vorgeschlagen und erwählt. Sie galten wie die priesterlichen Ämter als "gotterwählt" (vgl. Apg. 6, 2. 3).

Ludwig Albrecht schreibt in seiner Katechese über die Wahl der Diakone:

„Wenn die Gemeinde Diakone als ihre Stellvertreter wählt, so ist dies nicht zu vergleichen den in der Welt üblichen Wahlen... Eine solche Diakonenwahl, die im Glauben auf die vom Herrn durch seine Apostel vorgeschriebene Weise vollzogen wird, ist nicht minder eine Kundgebung des Willens Gottes durch den Heiligen Geist, als wenn ein zum Priesteramt Angebotener durch den Mund des Propheten berufen wird. Nur die Art dieser Kundgebung ist verschieden. Jede Einsetzung eines Diakons ist eine apostolische Tat. Jedoch erfordert es die Umstände, daß die Apostel in der Regel die Engel der Gemeinden durch eine besondere Vollmacht beauftragen, in ihrem Namen die erwählten Diakone ins Amt einzusetzen. Alle durch einen Engel ordinierten Diakone empfangen dann später die apostolische Segnung. Die Diakone werden mit der apostolische Segnung in ihrem Amt festgestellt, der allmächtige Gott (versiegelt) und bestätigte sie als seine treuen Diener bis ans Ende... “

Ludwig Albrecht[1]

Diakonissen empfingen im gegensatz zu den Diakonen nicht die apostolische Segnung. Sie gehörten zu der sogenannten niederen Ordnung der Kirche. Zu den diakonalen Hilfskräften gehörten die Unterdiakone, Diakonissen, Akoluthen, Sänger, Türhüter und Laiengehilfen, welche sämtlich durch den Engel der Gemeinde zu ihrem Dienst eingesetzt wurden.

In den Katholisch-apostolischen Gemeinden wurde zwischen "Siebendiakonen" und "übrigen Diakonen" unterschieden. Erstere waren nach dem Vorbild der Jerusalemer Urgemeinde vor allem für die Verwaltung der Geldmittel und weltlichen Angelegenheiten der Gemeinde verantwortlich. Ihre Zahl war auf sieben beschränkt, sie wurden von der Gemeinde gewählt und galten als eingesetzt, wenn sie vom apostolischen Amt bestätigt wurden.

In dem Lehrbuch Abhandlungen über die Kirche besonders ihre Ämter und Gottesdienste (zweite Auflage 20. April 1898) findet sich folgende Bemerkung:

„Die Sieben-Diakone stehen in einem engen Zusammenhang mit dem siebenfachen Ältestenamt der Gemeinde. Eine vollständig organisierte Gemeinde hat sechs Älteste, von denen jeder einen besonderen Bezirk leitet, und zwar unter der Aufsicht des Engels, der die Spitze oder das Haupt der Ältestenschaft ist. Von sechs durch die Gemeinde gewählten Diakone sollte je einer einem der sechs Ältesten für die diakonalen Angelegenheiten in seinem Bezirk als Mitarbeiter beigegeben sein, während der siebente, der Hauptdiakon, als der Mund des Siebendiakonats, dem Engel Rat mitteilen soll in allem, worüber die Sieben sich zuvor verständigt und geeinigt haben. Wo es aber noch keine vollständig organisierte Gemeinde (mit sechs Ältesten und sieben Diakonen) gibt, so gibt es auch noch keine Hauptdiakone “

Ludwig Albrecht[2]

Sie wurden i.d.R. aus der Schar der "übrigen Diakonen" gewählt. Diese wurden vom Engel der Ratsversammlung der Priester und Diakone der Gemeinde vorgeschlagen, dann der Gemeinde vorgestellt und die Gemeinde wurde gebeten bestehende Bedenken gegen die Kandidaten zu äußern. Ihre Zahl war nicht begrenzt und einzig von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig, da jeder Diakon ein bestimmte Anzahl von Familien zu betreuen und besuchen hatte. Dafür standen ihm als Hilfe noch Unterdiakone zur Seite. In der Berliner Hauptgemeinde waren z.B. 30-40 Diakone neben den Priestern zur Betreuung der Gemeinde tätig. Zum Priester berufene Männer dienten oft vorher einige Jahre als Diakone bevor sie ins Priesteramt ordiniert wurden.

Neuapostolische Kirche

Ordination von Diakonen in der Neuapostolischen Kirche

In der Neuapostolischen Kirche ist das Diakonenamt die niedrigste Stufe der Ämterhierachie. Der Diakon wird durch einen Apostel ordiniert. Früher gab es auch ein Unterdiakonenamt, dieses Amt wird jedoch nicht mehr neu besetzt. Zu den Aufgaben eines Diakons gehören u.a. die Mithilfe bei der Vor- und Nachbereitung des Gottesdienstes (Kirche aufschließen, Altar herrichten etc.), Mithilfe und Begleitung eines priesterlichen Amtsträgers bei Kranken- und Hausbesuchen, bei der seelsorgerischen Betreuung von Waisenkindern, Senioren etc. Ein Diakon kann auch während des Gottesdienstes zur Mitpredigt herangezogen werden. Er kann in Ausnahmefällen, nämlich wenn kein priesterlicher Amtsträger anwesend ist, den Gottesdienst leiten, allerdings ohne Freisprache und Feier des Heiligen Abendmahls. Dies ist den priesterlichen Ämtern, sowie den Aposteln vorbehalten. Nach neuapostolischer Glaubenslehre soll der Diakon „ein Zeuge der Wahrheit sein und dadurch denen helfen, die noch in Unwissenheit und Irrtum stehen“. Er soll „allen Gliedern der Gemeinde ein Vorbild im Glauben und Gehorsam, in Liebe und Eifer, Treue und Friedfertigkeit sein“.Er wird als „Mithelfer zur Ordnung des Gottesdienstes“ bezeichnet. Neuapostolische Diakone sind Laien ohne theologische Ausbildung, ehrenamtlich und unentgeltlich in den Gemeinden tätig.

Vereinigung Apostolischer Gemeinden (VAG)

Die VAG geht nicht von einem hierarchischen, sondern konzentrischen Amtsmodell aus. Das bedeutet, dass die einzelnen Amtscharaktere keine Über- oder Unterordnung kennen, sondern unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungen. Auch die Apostolische Gemeinschaft und die drei anderen europäischen Teilkirchen kennen das Amt des Diakons und seit dem Beschluss zur Frauenordination 2003 ab 2004 auch der Diakonin. Aufgabe der Diakone/Diakoninnen in Apostolischen Gemeinden ist die fürsorgliche Versorgung der Gemeinde. Hierbei umfasst ihr Dienst die Linderung materieller Nöte, sowie organisatorische und seelsorgerliche Aufgaben. Diakone/Diakoninnen sollen das Vertrauen der Gemeinde besitzen und so Ansprechpartner und Anlaufpunkt für die Gemeindemitglieder sein. Der Dienst des Diakons/der Diakonin ist eins der sechs ordinierten Dienste (Ämter) der Gemeinschaft, wie das des Ältesten (Presbyters), des Hirten, des Evangelisten, des Bischofs oder des Apostels. Neben den vorher genannten Aufgaben ist auch eine Mitwirkung im Gottesdienst möglich, bis auf die Feier der Sakramente. In apostolischen Gemeinden beinhaltet der Dienst der Ältesten die Beauftragung mit den Gemeinden das Abendmahl zu feiern. Neben den ordinierten Ältesten, Hirten, Evangelisten, Bischöfen und Aposteln, können, in besonderen Fällen, auch Diakone oder nicht ordinierte Mitarbeiter zur Feier des Abendmahls beauftragt werden. Diese Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Segnung durch die Kirchenleitung. Für die Feier des Abendmahls im Rahmen der Seelsorge gelten die o.a. Regelungen entsprechend. Die Feier der beiden anderen Sakramente Taufe und Versiegelung ist Diakonen/Diakoninnen im Gegensatz zu den anderen fünf Diensten nicht möglich, auch die Durchführung von Kausualien wie Hochzeit oder Trauerfeier sind nicht möglich. [33]

siehe auch

Referenzen

  1. Zitiert nach Ludwig Albrecht: Abhandlungen über die Kirche besonders ihre Ämter und Gottesdienste Fünfte Auflage, ISBN 3875980425, Ein biblisches Glaubens- und Lehrbuch, Zweiter Teil zu H. W. J. Thierschs "Inbegriff der christlichen Lehre" Tübingen 1999, S. 89
  2. Zitiert nach Ludwig Albrecht: Abhandlungen über die Kirche besonders ihre Ämter und Gottesdienste Fünfte Auflage, ISBN 3875980425, Ein biblisches Glaubens- und Lehrbuch, Zweiter Teil zu H. W. J. Thierschs "Inbegriff der christlichen Lehre" Tübingen 1999, S. 89

Quellen

  • W.H. in: Lexikon Katholisch-Apostolische Gemeinden, vollständige Neubearbeitung, Berlin 1979-84, Stichwort "Diakon"