Diakonisse: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Diakonissin bzw. Diakonisse war ein [[Laienamt]] in den [[Katholisch-apostolische Gemeinden|katholisch-apostolischen Gemeinden]] und in der [[Allgemeine christliche apostolische Mission|Allgemeinen christlichen apostolischen Mission (AcaM)]]. Teilweise kam es auch noch in der [[Apostolische Gemeinde|Apostolischen Gemeinde]] und der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] vor. Der Schwerpunkt des Amtes lag auf der geistlichen und materiellen Betreuung der weiblichen Glieder der Gemeinde.
 
Die Diakonissin bzw. Diakonisse war ein [[Laienamt]] in den [[Katholisch-apostolische Gemeinden|katholisch-apostolischen Gemeinden]] und in der [[Allgemeine christliche apostolische Mission|Allgemeinen christlichen apostolischen Mission (AcaM)]]. Teilweise kam es auch noch in der [[Apostolische Gemeinde|Apostolischen Gemeinde]] und der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] vor. Der Schwerpunkt des Amtes lag auf der geistlichen und materiellen Betreuung der weiblichen Glieder der Gemeinde.
  
In der Liturgie von 1864 findet sich in der entsprechenden Rubrik (S. 224f., Neuausgabe S. 236):
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In der [[Liturgie von 1864]] findet sich in der entsprechenden Rubrik (S. 224f., Neuausgabe S. 236):
 
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Da die Diakonissinnen für den Dienst unter den Frauen und Jungfrauen bestimmt sind, so ist es recht und billig, daß sie aus der unpartheiischen Wahl dieser auch hervorgehen, unter Gutheißung der Rathsversammlung des Bischofs. Die Diakonissen führen nicht ein selbstständiges Amt, sondern sie sind Gehülfinnen der Aemter, da, wo weiblicher Dienst und Pflege nöthig ist.
 
Da die Diakonissinnen für den Dienst unter den Frauen und Jungfrauen bestimmt sind, so ist es recht und billig, daß sie aus der unpartheiischen Wahl dieser auch hervorgehen, unter Gutheißung der Rathsversammlung des Bischofs. Die Diakonissen führen nicht ein selbstständiges Amt, sondern sie sind Gehülfinnen der Aemter, da, wo weiblicher Dienst und Pflege nöthig ist.

Version vom 7. November 2009, 21:03 Uhr

Die Diakonissin bzw. Diakonisse war ein Laienamt in den katholisch-apostolischen Gemeinden und in der Allgemeinen christlichen apostolischen Mission (AcaM). Teilweise kam es auch noch in der Apostolischen Gemeinde und der Neuapostolischen Kirche vor. Der Schwerpunkt des Amtes lag auf der geistlichen und materiellen Betreuung der weiblichen Glieder der Gemeinde.

In der Liturgie von 1864 findet sich in der entsprechenden Rubrik (S. 224f., Neuausgabe S. 236):

Da die Diakonissinnen für den Dienst unter den Frauen und Jungfrauen bestimmt sind, so ist es recht und billig, daß sie aus der unpartheiischen Wahl dieser auch hervorgehen, unter Gutheißung der Rathsversammlung des Bischofs. Die Diakonissen führen nicht ein selbstständiges Amt, sondern sie sind Gehülfinnen der Aemter, da, wo weiblicher Dienst und Pflege nöthig ist.

Nach Aussage von Sebastian Müller gab es bis Ende des 20. Jahrhunderts noch ganz vereinzelt Diakonissen in der Neuapostolischen Kirche, die aber eher gesamtdiakonische Aufgaben ausgeführt haben dürften.