Geschwister

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Der Begriff "Geschwister" ist ein Neoglismus bzw. ein Synonym in der Konfessionsgruppe der Apostolischen Gemeinschaften für eine menschliche Wahlverwandtschaft, die durch die gemeinsame Mitgliedschaft in der Kirche (z.B. durch Taufe) oder durch die Versiegelung durch einen Apostel begründet wird.

Der Ausdruck wird bei der Rede über andere Kirchenmitglieder oder als persönliche Anrede untereinander (bei letzterer allerdings immer seltener) verwendet. Er dient auch - insbesondere in der Neuapostolischen Kirche - zur Abgrenzung der "normalen Kirchenmitglieder" von den ordinierten Amtsträgern/innen.

Weitere Abwandlungen

  • Glaubensgeschwister
  • Glaubensbruder
  • Bruder
  • Glaubensschwester
  • Schwester
  • Brüder (und Schwestern) in Christo
  • Brüder (und Schwestern) im Herrn

Bei den Kurzformen "Bruder" und "Schwester" wird zur Abgrenzung zu den leiblichen Geschwistern der Nachname dazugefügt (z. B. Brüder Müller, Schwester Meier).

Wahlverwandtschaft

Unter ausdrücklicher Beziehung auf das chemische Affinitätsgesetz übertrug Goethe (in dem Roman »Die Wahlverwandtschaften«, Buch 1, Kap. 4) als erster den eigentlich chemischen Begriff „Wahlverwandtschaft“ auf menschliche Beziehungen.

Goethe bezeichnet Wahlverwandtschaft als diejenige Form wechselseitiger Zusammengehörigkeit zwischen Personen (desselben oder verschiedenen Geschlechts), die weder, wie die (angeborene) Blutsverwandtschaft, auf gemeinsamer Abkunft (Einheit des Blutes) noch, wie die (gesetzlich, z. B. durch Eheschließung erworbene) bürgerliche Verwandtschaft, auf der Sanktion des (kirchlichen oder staatlichen) Gesetzes (Einheit vor dem Gesetz), sondern auf der (unwillkürlich und bewusstlos wirksamen) Anziehungskraft des gegenseitig sympathisierenden (physischen und psychischen) Gesamtnaturells der so Verwandten beruht und zwischen ihnen bei zufällig stattfindender Annäherung mit ungestümer Gewalt sich geltend macht.

Literatur

  • Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 310.

Weblinks