Hermann Gottfried Rockenfelder

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Apostel Hermann Gottfried Rockenfelder

Hermann Gottfried Rockenfelder (* 21. Juni 1932; † 19. Dezember 2001) war der 169. Apostel der Neuapostolischen Kirche für Hessen sowie Gründer und Apostel der Apostolischen Gemeinde Wiesbaden.

Biografie

Jugendzeit

Sein Vater, Gottfried Rockenfelder (der spätere Bezirksapostel), sowie auch sein Großvater trugen bei der Geburt von H. G. Rockenfelder das Bezirksältestenamt. Sein Vater ging als Soldat in den Krieg, so dass H. G. Rockenfelder größtenteils von der Mutter aufgezogen wurde. Mit neun Jahren spielte er bereits in der Gemeinde Wiesbaden Harmonium. Mit 14 Jahren übertrug ihm sein Vater die Aufgabe den Kinderchor zu leiten; später war er Jugendchordirigent. Am 7. April 1946 erhielt H. G. Rockenfelder vom Stammapostel Johann Gottfried Bischoff den Segen zur Konfirmation. Auf Wunsch des Apostels gründete H. G. Rockenfelder im Jahre 1946 einen Posaunenchor, in dem er selbst zehn Jahre spielte. Im Sommer 1949 verließ er die Volksschule und begann 1950 eine Lehre im Druckerei- und Verlagswesen.

Laufbahn in der Neuapostolischen Kirche

Hermann Gottfried Rockenfelder begleitete im April 1954 seinen Vater und Apostel auf eine Reise nach Kleinasien. Ab diesem Zeitpunkt arbeitete er als Sekretär für seinen Vater und damit hauptamtlich für die Neuapostolische Kirche. Im Jahre 1957 heiratete er Sigrun Hahn, die Tochter des Bezirksapostels Friedrich Hahn. Aus dieser Ehe ging später die Tochter Esther Sulamith Rockenfelder hervor.

Von 1962 bis 1969 diente H. G. Rockenfelder als Vorsteher in Wiesbaden I sowie ab 1966 als Bezirksevangelist auch den Gemeinden im Vorderen Orient. 1968 wurde ihm die Leitung des Ältestenbezirkes Wiesbaden übertragen. Im November 1972 erhielt er und der spätere Apostel Rudolf Schilling in Wiesbaden durch Stammapostel Walter Schmidt das Bischofsamt. Vier Jahre später erhielten beide durch den Stammapostel Ernst Streckeisen das Apostelamt.

Hermann Gottfried Rockenfelder hatte ab den 1980er Jahren in etlichen Punkten von der neuapostolischen Glaubenslehre abweichende Ansichten. Wie sein Vater vertrat er unter anderem die Ansicht, dass es in der Neuapostolischen Kirche eine Wiedererweckung des Prophetenamtes geben müsse. Nachdem sein Vater das Amt als Bezirksapostel nicht mehr ausübte, d.h. 1984 in den kirchlichen Ruhestand verabschiedet worden war, brach zwischen ihm und dem Bezirksapostel Klaus Saur, dem Amtsnachfolger seines Vaters in Hessen, ein Konflikt aus.

Nach wiederholt erfolgten Mahnungen seitens der neuapostolischen Kirchenleitung sowie wegen der Veruntreuung von Kirchengelder (siehe folgenden Abschnitt) wurde H. G. Rockenfelder im Januar 1985 seines Amtes enthoben. Laut offiziellen Mitteilungen der Kirchenleitung, "gab er selber das Amt an den Stammapostel zurück". (Siehe Amtsrückgabe)

Veruntreuung von Kirchengeldern

Ab dem Jahre 1984 bemerkte Bezirksapostel Klaus Saur, dass es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten im Verwaltungsbereich des Apostels Rockenfelder jr. gekommen war, bei denen Spendengelder der Kirchenmitglieder durch H. G. Rockenfelder veruntreut worden waren.

Laut einer gerichtlichen Untersuchung des Arbeitsgerichts Wiesbaden im Jahre 1987 (Aktenzeichen 5 Ca 1188/36) hob H. G. Rockenfelder am 2. Juli 1984 von drei Schweizer Konten insgesamt 518.045,50 CHF ab. Diese Konten hatte einst sein Vater für Missionszwecke angelegt. Seinem Sohn gab er nicht nur für diese Konten die Vollmachten.

Bezirksapostel Klaus Saur, welcher zwei Monate zuvor als neuer Bezirksapostel gesetzt worden war, bemerkte bereits wenige Tage später die untypischen Vollmachten des Apostels und widerrief diese schriftlich. Von den Konten in der Schweiz wusste Saur zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Erst Monate später entdeckte er diese und bemerkte, dass bereits sein Vorgänger Gottfried Rockenfelder große Summen undokumentiert abgehoben hatte.

Laut dem Amtsgericht waren es insgesamt 663.082,35 CHF als Barauszahlungen ohne dass die Neuapostolische Kirche dafür Nachweise erhalten hatte.

Klaus Saur enthob im Januar 1985 H. G. Rockenfelder von allen Ämtern und forderte ihn zur Rückzahlung der Gelder auf. Dies forderte im September 1985 auch Stammapostel Hans Urwyler. Da keine Rückzahlungen erfolgten, reichte die Neuapostolische Kirche Klage ein. Nach erfolgtem Einspruch und Neueinreichung der Klage kam es im Mai 1987 zur Verhandlung.

Darin begründete H. G. Rockenfelder die Abhebung der Summen damit, dass sein Vater und er die Geldsummen zuvor der Neuapostolischen Kirche ausgelegt hätten.

Das Magazin glaubenskultur schreibt über den Vorgang:

Das Gericht gibt der Klägerin Recht. "Zwar hatte der Beklagte Vollmacht über diese Konten (...). Diese ihm rechtsgeschäftlich eingeräumte Befugnis hat der Beklagte jedoch vorsätzlich missbraucht, in dem er eigenmächtig ohne Zustimmung und ohne Wissen der Klägerin die auf diesen 3 Konten liegenden Gelder abhob und an sich nahm", heißt es in der Urteilsbegründung. Schon dadurch, dass er seine Arbeitgeberin "über sein Tun nicht informierte, obwohl ganz erhebliche Geldbeträge von ihm abgehoben wurden, zeigte der Beklagte hinreichend deutlich, daß er sich der Unrechtmäßigkeit seines Tuns vollauf bewußt war."

Das Vorgehen Rockenfelders sei selbst dann rechtswidrig gewesen, wenn er "begründete und fällige" Forderungen an die Kirche gehabt hätte, "da er nicht im Wege verbotener Eigenmacht Ansprüche", die er zudem gegenüber der Kirche "noch nicht einmal geltend gemacht hatte, befriedigen" dürfe. Das Gericht hält ihm vor: "Es ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Ersatz von ihm vorgelegter Ausgaben verlangt, die zum Teil mehr als 10 Jahre zurückliegen." Der Sohn des ehemaligen Bezirksapostels hatte u.a. Ausgaben von 1969 als Begründung für sein Handeln angeführt.

Die von Rockenfelder vorgelegten Belege kritisiert das Arbeitsgericht zudem insofern, dass "bei den immer wiederkehrenden Positionen wie 'Präsente' und 'Unterstützungen' (...) schon aufgrund des Zeitablaufes vieles dafür spricht, daß der Beklagte diese aus eigenen Mitteln dem jeweils Begünstigten schenken wollte." Dafür spreche auch, dass er sich "im vorliegenden Verfahren stets als wohlhabenden Mann dargestellt" habe.

Hermann Gottfried Rockenfelder wurde mit Urteil vom 2.06.1987 daher zur Zahlung von DM 618.799,01 nebst 4% Zinsen an die Neuapostolische Kirche in Hessen verurteilt.[1]

Abspaltung von der Neuapostolischen Kirche

Nachdem Hermann Gottfried Rockenfelder in der Folgezeit weiterhin gelegentlich Gottesdienste gehalten sowie andere kirchenrechtlich auf Grund seiner Suspendierung nicht mehr statthaften Handlungen vollzogen hatte, wurde er nach weiteren Vermahnungen am 29. Dezember 1989 aus der Neuapostolischen Kirche ausgeschlossen. Kurz darauf gründete er die Apostolische Gemeinde Wiesbaden. Ihm folgten etwa 140 neuapostolische Amtsträger und etwa 2.000 Anhänger aus rund 40 hessischen Gemeinden, vor allem aus den Gebieten Wiesbaden, Gießen und dem mittelhessischen Biebertal. Aber auch im Raum Stuttgart sammelte Rockenfelder vereinzelt Mitglieder.

Rockenfelder suchte Kontakte zu anderen apostolischen Gemeinden. So gab es u. a. Kontakte zur Apostolischen Gemeinde des Saarlands und der Apostolischen Gemeinschaft in Düsseldorf. Doch kam es zu keiner weiteren Zusammenarbeit oder gar zu einem Zusammenschluss. Hermann Gottfried Rockenfelder jr. verstarb nach längerer und schwerer Krankheit am 19. Dezember 2001. Seine Beisetzung erfolgte im engsten Kreis am 26. Dezember.[2]

Ordinationen

Weblinks

Einzelnachweise