Kirchendiener: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kirchendiener''' sind Mitglieder einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft, welche ihre Gaben und Kräfte für die Institution einsetzen. Dies umfasst also nicht nur [[Amtsträger]], sondern auch weitere Mitglieder mit Beauftragungen. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man jedoch darunter meist nur Personen wie Messdiener, Küster oder [[Diakon| Diakone]].
 
'''Kirchendiener''' sind Mitglieder einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft, welche ihre Gaben und Kräfte für die Institution einsetzen. Dies umfasst also nicht nur [[Amtsträger]], sondern auch weitere Mitglieder mit Beauftragungen. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man jedoch darunter meist nur Personen wie Messdiener, Küster oder [[Diakon| Diakone]].
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== Historischer Hintergrund ==
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Das [[Alte Testament]] berichtet über die Gruppe der [[Levit]]en, die in Tempel und Synagoge als Helfer dienten. Im frühen Christentum übernahmen [[Diakon]]e neben ihren karitativen Aufgaben auch das Amt, im Gottesdienst für die kirchliche Ordnung zu sorgen. Sie öffneten und schlossen die Pforten der Kirche ([[Ostiarier]]), bereiteten den Gottesdienst vor, unterwiesen die [[Katechumenen]] und stimmten die [[Psalmgesänge]] an.[1] Zur Aufgabe eines Ostiariers zählte später auch das Läuten der Glocken. Die Weihe zum Ostiarier gehörte früher zu den sogenannten niederen Weihen, den Vorstufen zur Priesterweihe. Im Luthertum wirkten die Küster im 16. und 17. Jahrhundert, vor allem in dörflichen Kirchen ohne Orgeln, als Vorsänger der Gemeinde (Praecentor). Zudem wählten Küster oder Kantor bis zum Beginn der Aufklärung auch die Gesänge der Gemeinde aus.
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Im Mecklenburg des 18. Jahrhunderts übten Küster in aller Regel auch die Tätigkeit des Dorflehrers aus. Als Opfermann oder im Niederdeutschen Offermann wurde er bezeichnet, wenn er zusätzlich als Organist tätig war. In Norddeutschland ist für das 18. Jahrhundert ebenfalls die Kombination des Küster- und Organistenamtes belegt. Früher mussten die Küster auch zu den für den Gottesdienst und das Gebet festgelegten Zeiten (Angelus) die Kirchenglocken läuten. Im 17. bis 20. Jahrhundert betrieben die Küster in vielen ländlichen Gebieten auch die Küsterschule.
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== In apostolischen Gemeinschaften ==
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[[Kategorie: Amt]]

Aktuelle Version vom 5. März 2012, 10:42 Uhr

Kirchendiener sind Mitglieder einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft, welche ihre Gaben und Kräfte für die Institution einsetzen. Dies umfasst also nicht nur Amtsträger, sondern auch weitere Mitglieder mit Beauftragungen. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man jedoch darunter meist nur Personen wie Messdiener, Küster oder Diakone.

Historischer Hintergrund

Das Alte Testament berichtet über die Gruppe der Leviten, die in Tempel und Synagoge als Helfer dienten. Im frühen Christentum übernahmen Diakone neben ihren karitativen Aufgaben auch das Amt, im Gottesdienst für die kirchliche Ordnung zu sorgen. Sie öffneten und schlossen die Pforten der Kirche (Ostiarier), bereiteten den Gottesdienst vor, unterwiesen die Katechumenen und stimmten die Psalmgesänge an.[1] Zur Aufgabe eines Ostiariers zählte später auch das Läuten der Glocken. Die Weihe zum Ostiarier gehörte früher zu den sogenannten niederen Weihen, den Vorstufen zur Priesterweihe. Im Luthertum wirkten die Küster im 16. und 17. Jahrhundert, vor allem in dörflichen Kirchen ohne Orgeln, als Vorsänger der Gemeinde (Praecentor). Zudem wählten Küster oder Kantor bis zum Beginn der Aufklärung auch die Gesänge der Gemeinde aus. Im Mecklenburg des 18. Jahrhunderts übten Küster in aller Regel auch die Tätigkeit des Dorflehrers aus. Als Opfermann oder im Niederdeutschen Offermann wurde er bezeichnet, wenn er zusätzlich als Organist tätig war. In Norddeutschland ist für das 18. Jahrhundert ebenfalls die Kombination des Küster- und Organistenamtes belegt. Früher mussten die Küster auch zu den für den Gottesdienst und das Gebet festgelegten Zeiten (Angelus) die Kirchenglocken läuten. Im 17. bis 20. Jahrhundert betrieben die Küster in vielen ländlichen Gebieten auch die Küsterschule.


In apostolischen Gemeinschaften