Ordination: Unterschied zwischen den Versionen

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Analog dazu fand beim Wechsel der priesterlichen Funktion oder der Erhebung in das Amt eines [[Engelamt|Engel]]s ([[Bischof]]s) im eigentlichen Sinn keine Ordination statt, sondern eine Weihe.
 
Analog dazu fand beim Wechsel der priesterlichen Funktion oder der Erhebung in das Amt eines [[Engelamt|Engel]]s ([[Bischof]]s) im eigentlichen Sinn keine Ordination statt, sondern eine Weihe.
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== Neuapostolische Kirche ==
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In der Neuapostolischen Kirche ist die Ordination ist Einsetzung in ein geistliches Amt. Sie wird ausnahmslos durch Apostel vollzogen.<ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 12.1.12 </ref>
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Die Ordination ist nach neuapostolischem Verständnis kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung.<ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7 </ref>
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=== Ordinationsritus ===
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Die Ordination wird vom Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet vollzogen. <ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7 </ref>
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Die Heiligkeit dieser Handlung und der dienende Charakter des Amtes werden verdeutlicht, dass das Amt kniend empfangen wird. Der zu Ordinierende gelobt vor dem Apostel Gott gegenüber Treue, Nachfolge Christi und Gehorsam des Glaubens.  <ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7 </ref>
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Mit der Ordination geht der Ordinierte auch ein Treueverhältnis zum Apostelamt ein: Der Amtsträger ist in der Ausführung seines Amtes dem Apostelamt verpflichtet und auf dieses angewiesen. <ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7 </ref>
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=== Theologische Bedeutung ===
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Die theologische Bedeutung der Ordination wird kurz im fünften Glaubensartikel des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses zusammengefasst:
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{{Zitat| Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden und dass aus dem Apostelamt Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst hervorgehen.|}}
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Die Ordination zum geistlichen Amt enthält drei Aspekte: „Vollmacht, Segnung und Heiligung“. <ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5 </ref>
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* Vollmacht
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Priesterlichen Amtsträgern erlangen durch die Ordination die Bevollmächtigung, die [[Sündenvergebung]] im Auftrag des Apostels zu verkündigen und das [[Heilige Abendmahl]] auszusondern. An der rechten [[Sakramentsverwaltung]] durch die Apostel haben also die priesterlichen Amtsträger teil. Auch die rechte Verkündigung des universellen Heilswillens Gottes geschieht durch die „Vollmacht“, die das Apostolat verleiht. <ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5 </ref>
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* Segnung
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Durch die Segnung werden die göttliche Begleitung und der Beistand des Heiligen Geistes bei der Ausübung sowohl des priesterlichen als auch des diakonischen Amtes zugesagt. <ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5 </ref>
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* Heiligung
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Heiligung bei der Ordination bedeutet dass Gott selbst in seiner Heiligkeit und Unantastbarkeit durch das Amt handeln will. Heiligung verweist zudem darauf, dass die Kirche ein heilige ist. <ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5 </ref>
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Nach neuapostolischem Verständnis, werden in der Ordination vorhandene Begabungen des Ordinierten für die Amtsausübung erweckt und geweiht. <ref> Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7 </ref>
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== Vereinigung Apostolischer Gemeinden ==
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In der [[VAG]] können Ordinationen auch von den [[Bischof|Bischöfen]] vorgenommen werden.
  
 
== Weitere apostolische Gemeinschaften ==
 
== Weitere apostolische Gemeinschaften ==
  
In den meisten apostolischen Gemeinschaften ist die Vornahme einer Ordination dem [[Apostel]] vorbehalten. Von der Ordination ist die [[Beauftragung]] abzugrenzen. In der [[VAG]] können Ordinationen auch von den Bischöfen vorgenommen werden.
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In den meisten apostolischen Gemeinschaften ist die Vornahme einer Ordination dem [[Apostel]] vorbehalten. Von der Ordination ist die [[Beauftragung]] abzugrenzen.
  
 
== siehe auch ==
 
== siehe auch ==

Version vom 4. März 2016, 13:13 Uhr

Neuapostolische Ordination in Kenia 2006

Ordination (lat. ordo „(geistlicher) Stand“) oder Amtseinsetzung, auch: Weihe, ist eine gottesdienstliche Handlung in christlichen Kirchen, durch die Menschen (in den meisten apostolischen, in den römisch-katholischen, orthodoxen und in vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden. Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament] (2. Tim. 1,6; 1. Tim. 4,14) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.

Katholisch-apostolische Gemeinden

Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten drei "geistliche Stände", Laien, Klerus und die von Gott gerufenen Apostel. Im engeren Sinn fand eine Ordination nur dann statt, wenn ein Laie (zum Beispiel auch ein Diakon) durch Handauflegung in den Klerus, den priesterlichen Stand erhoben wurde. Eine "Ordination" zum Apostel war nicht möglich, denn die Erhebung in diesen Stand war Gott allein vorbehalten.

Analog dazu fand beim Wechsel der priesterlichen Funktion oder der Erhebung in das Amt eines Engels (Bischofs) im eigentlichen Sinn keine Ordination statt, sondern eine Weihe.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche ist die Ordination ist Einsetzung in ein geistliches Amt. Sie wird ausnahmslos durch Apostel vollzogen.[1] Die Ordination ist nach neuapostolischem Verständnis kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung.[2]

Ordinationsritus

Die Ordination wird vom Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet vollzogen. [3]

Die Heiligkeit dieser Handlung und der dienende Charakter des Amtes werden verdeutlicht, dass das Amt kniend empfangen wird. Der zu Ordinierende gelobt vor dem Apostel Gott gegenüber Treue, Nachfolge Christi und Gehorsam des Glaubens. [4]

Mit der Ordination geht der Ordinierte auch ein Treueverhältnis zum Apostelamt ein: Der Amtsträger ist in der Ausführung seines Amtes dem Apostelamt verpflichtet und auf dieses angewiesen. [5]

Theologische Bedeutung

Die theologische Bedeutung der Ordination wird kurz im fünften Glaubensartikel des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses zusammengefasst:

„ Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden und dass aus dem Apostelamt Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst hervorgehen.“

Die Ordination zum geistlichen Amt enthält drei Aspekte: „Vollmacht, Segnung und Heiligung“. [6]

  • Vollmacht

Priesterlichen Amtsträgern erlangen durch die Ordination die Bevollmächtigung, die Sündenvergebung im Auftrag des Apostels zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern. An der rechten Sakramentsverwaltung durch die Apostel haben also die priesterlichen Amtsträger teil. Auch die rechte Verkündigung des universellen Heilswillens Gottes geschieht durch die „Vollmacht“, die das Apostolat verleiht. [7]

  • Segnung

Durch die Segnung werden die göttliche Begleitung und der Beistand des Heiligen Geistes bei der Ausübung sowohl des priesterlichen als auch des diakonischen Amtes zugesagt. [8]

  • Heiligung

Heiligung bei der Ordination bedeutet dass Gott selbst in seiner Heiligkeit und Unantastbarkeit durch das Amt handeln will. Heiligung verweist zudem darauf, dass die Kirche ein heilige ist. [9]

Nach neuapostolischem Verständnis, werden in der Ordination vorhandene Begabungen des Ordinierten für die Amtsausübung erweckt und geweiht. [10]

Vereinigung Apostolischer Gemeinden

In der VAG können Ordinationen auch von den Bischöfen vorgenommen werden.

Weitere apostolische Gemeinschaften

In den meisten apostolischen Gemeinschaften ist die Vornahme einer Ordination dem Apostel vorbehalten. Von der Ordination ist die Beauftragung abzugrenzen.

siehe auch

  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 12.1.12
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 2.4.5
  • Katechismus der Neuapostolischen Kirche, 7.7