Unterdiakon

Aus APWiki
Wechseln zu:Navigation, Suche

Der Unterdiakon ist, bzw. war die niedrigste Amtsstufe in apostolischen Glaubensgemeinschaften.

katholisch-apostolische Gemeinden

Unterdiakone wurden in den katholisch-apostolischen Gemeinden nicht ordniert, sondern von einem Engel zum Amt "zugelassen". Auch heute leben noch vereinzelt Unterdiakone und sind in ihren Gemeinden hochangesehene Autoritäten und nehmen wichtige Funktionen wahr.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche war dies die niedigste Amtstufe in der Kirche. Jedoch wird diese Amts- oder Weihestufe seit 2002 nicht mehr besetzt. Diese wurde von Stammapostel Fehr abgeschafft, da es keinen wahren Unterschied zwischen der Amtsstufe des Unterdiakons und des Diakons in der NAK gab.

Unterdiakon wurde von einem Apostel ordiniert. Ursprünglich sollte der Unterdiakon in dieser Amtsstufe in das Amt des Diakons hineinwachsen und dem Diakon und dem Priester zur Hilfe dienen. Regional durften einzelne Aufgaben eines Diakons nicht von einem Unterdiakon vorgenommen werden (bspw. die Zurrichtung des Altares für den Gottesdienst und die Handhabung der liturgischen Geräte).

Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften

Die Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften in Europa kannte zunächst nach der Trennung von der NAK auch noch das Amt des Unterdiakons. Das Lehrbuch für Apostolische Christen führt es in Frage 184 auch noch auf. Laut der Antwort zu Frage 193 ist es die Aufgabe eines Unterdiakons "äußeren Ordnungs- und Türhüterdienst im Hause Gottes (zu verrichten). Bei der Arbeit im Weinberge des Herrn soll er den Gemeindegliedern voran gehen und Seelen, die draußen sind, nötigen, ins Haus Gottes zu kommen." Ab den 1970er Jahren ist dieses Amt dann allerdings wohl nicht mehr besetzt worden (so erwähnen die Mitteilungsblätter über Amtseinsetzungen z.B. nur noch Diakonenordinationen) und seither gibt es nur noch das Amt eines Diakons und seit 2003 das weibliche Pendant der Diakonin.

siehe auch