Archidiakon: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Neben der Verwaltung des Zehnten der | + | Neben der Verwaltung des Zehnten der Allgemeinen Kirche gehörte zu den Aufgaben des Archidiakons auch die Teilnahme bei kirchlichen Anlässen. Ursprünglich handelte es sich bei den Archidiakonen um abhängige Stellvertreter des Engels im Administrativen Bereich. |
Am 10. Oktober 1958 wurde eine eigenständige "ordentliche" Jurisdiktion mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründet. Deren Vorsitzende waren Engel [[Carl Schrey]], Diakon Otto Trewede und der [[Diakon]] Johannes Strelow. Heute wird die Archidiakonale Verwaltungseinheit durch ein Gremium von Sieben Unterdiakonen wahrgenommen. | Am 10. Oktober 1958 wurde eine eigenständige "ordentliche" Jurisdiktion mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründet. Deren Vorsitzende waren Engel [[Carl Schrey]], Diakon Otto Trewede und der [[Diakon]] Johannes Strelow. Heute wird die Archidiakonale Verwaltungseinheit durch ein Gremium von Sieben Unterdiakonen wahrgenommen. | ||
Version vom 24. Juli 2011, 15:25 Uhr
Ein Archidiakonat war eine kirchliche Verwaltungseinheit in den katholisch-apostolischen Gemeinden, genauer eine Untereinheit eines Bistums.
Neben der Verwaltung des Zehnten der Allgemeinen Kirche gehörte zu den Aufgaben des Archidiakons auch die Teilnahme bei kirchlichen Anlässen. Ursprünglich handelte es sich bei den Archidiakonen um abhängige Stellvertreter des Engels im Administrativen Bereich. Am 10. Oktober 1958 wurde eine eigenständige "ordentliche" Jurisdiktion mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründet. Deren Vorsitzende waren Engel Carl Schrey, Diakon Otto Trewede und der Diakon Johannes Strelow. Heute wird die Archidiakonale Verwaltungseinheit durch ein Gremium von Sieben Unterdiakonen wahrgenommen.
Literatur
- Johannes Albrecht Schröter, Die Katholisch-apostolischen Gemeinden in Deutschland und der "Fall Geyer" S.492