Diskussion:Schlüsselgewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Nur wenn in aller Form (ex cathedra) eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei! [[Benutzer:Bellarmin]]
 
Nur wenn in aller Form (ex cathedra) eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei! [[Benutzer:Bellarmin]]
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Das stimmt auch wieder, vielleicht sollten wir das etwas anders formulieren.  [[Benutzer:Onkelosi|Onkelosi]] 22:45, 31. Jul. 2011 (CEST)

Version vom 31. Juli 2011, 21:45 Uhr

...Dem entsprechend werden sämtliche Entscheidung des Papstes als unfehlbar eingestuft....

Entscheidungen des Papstes in Glaubensfragen gelten nur dann als unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht. Dies beinhaltet, dass er seine Aussage sinngemäß als endgültig und verbindlich bezeichnen muss. Darüber hinaus wird gelegentlich irrtümlich die Meinung vertreten, er sei immer dann unfehlbar, wenn er sein Lehramt ausübe, beispielsweise bei Predigten, Apostolischen Rundschreiben oder Enzykliken. Die kirchenamtliche, geistliche Unfehlbarkeit bezieht sich nur auf als letztgültig (unwiderruflich) proklamierte Glaubens- (oder Moral-) Lehrentscheidungen. Sie wurde mit dem Konzilsdekret Pastor Aeternus auf dem Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 unter Papst Pius IX. selbst als (unfehlbarer) Glaubenssatz verkündet.

Nur wenn in aller Form (ex cathedra) eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei! Benutzer:Bellarmin

Das stimmt auch wieder, vielleicht sollten wir das etwas anders formulieren. Onkelosi 22:45, 31. Jul. 2011 (CEST)