Gemeindeleiter: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Gemeindeleiter werden vom [[Apostel]] oder [[Bischof]] beauftragt. Eine [[Ordination]] in diese Aufgabe gibt es nicht. Daher kann die Aufgabe auch zeitlich befristet übertragen werden. In größeren Gemeinden hat der Gemeindeleiter i.d.R. das charismatische Amt eines [[Hirte]]n. Einige Gemeinden werden aber auch von Diakonen oder Diakoninnen (z.B. Schweinfurt) geleitet. In Gemeinden, wo kein Gemeindeleiter beauftragt ist, nimmt dieses Amt der [[Ältester|Älteste]] wahr. Auch bestehen in wenigen Gemeinden Gemeindelenkungskreise, die die Gemeindeleiteraufgaben übernehmen (so z.B. in Euskirchen oder Köln). | + | Die Gemeindeleiter werden vom [[Apostel]] oder [[Bischof]] beauftragt. Eine [[Ordination]] in diese Aufgabe gibt es nicht. Daher kann die Aufgabe auch zeitlich befristet übertragen werden. In größeren Gemeinden hat der Gemeindeleiter i.d.R. das charismatische Amt eines [[Hirte]]n. Einige Gemeinden werden aber auch von Diakonen oder Diakoninnen (z.B. Schweinfurt) geleitet. In Gemeinden, wo kein Gemeindeleiter beauftragt ist, nimmt dieses Amt der [[Ältester|Älteste]] wahr. Auch bestehen in wenigen Gemeinden Gemeindelenkungskreise, die die Gemeindeleiteraufgaben übernehmen (so z.B. in Euskirchen oder Köln (bis 2015)). |
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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2015, 11:59 Uhr
Als Gemeindeleiter oder Gemeindeleiterin werden in den Gemeinden der Apostolischen Gemeinschaft und den anderen europäischen Gemeinden der VAG die Vorsteher der Gemeinden bezeichnet.
Der Begriff "Vorsteher" wird in der VAG offiziell seit einigen Jahren nicht mehr verwendet, kennzeichnet aber ähnliche und z.T. gleiche Aufgaben und Befugnisse wie in der NAK.
Die Gemeindeleiter werden vom Apostel oder Bischof beauftragt. Eine Ordination in diese Aufgabe gibt es nicht. Daher kann die Aufgabe auch zeitlich befristet übertragen werden. In größeren Gemeinden hat der Gemeindeleiter i.d.R. das charismatische Amt eines Hirten. Einige Gemeinden werden aber auch von Diakonen oder Diakoninnen (z.B. Schweinfurt) geleitet. In Gemeinden, wo kein Gemeindeleiter beauftragt ist, nimmt dieses Amt der Älteste wahr. Auch bestehen in wenigen Gemeinden Gemeindelenkungskreise, die die Gemeindeleiteraufgaben übernehmen (so z.B. in Euskirchen oder Köln (bis 2015)).
Die letzten beiden Möglichkeiten stellen jedoch nicht den Regel- bzw. Idealfall dar.