Reinigungsgruppen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Habe den Hinweis auf die Frage der Frauenordination entfernt, da sie für die Organisation der Reinigung praktisch keine Bedeutung besitzt.)
 
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Die Aufgabe der '''Reinigungsgruppen''' besteht darin in regelmäßigen Abständen die Kirchengebäude zu reinigen. Die freiwilligen Helfer in den Gruppen leisten demzufolge einen wichtigen Beitrag für das allgemeine Wohlbefinden in der Gemeinde.
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Die Aufgabe der '''Reinigungsgruppen''' besteht darin in regelmäßigen Abständen die [[Kirchengebäude]] zu reinigen. Die freiwilligen Helfer in den Gruppen leisten demzufolge einen wichtigen Beitrag für das allgemeine Wohlbefinden in der Gemeinde.
  
Zu diesem Thema wird der Neuapostolischen Kirche häufig vorgeworfen: Da die Frauen in der Gemeinde keine Ämter besetzen können beschränken sich die Aufgaben derselben unter anderem nur auf das reinigen der Kirche und den Blumenschmuck beschränken würden.
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Genau wie die Aufgabe des [[Blumendienst| Blumenschmucks]] wird auch die Kirchenreinigung sowohl durch Schwestern als auch durch Brüder, teilweise parallel zur Amtstätigkeit oder weiteren Beauftragungen vorgenommen. In einzelnen Regionen wurde die Kirchenreinigung auch nicht [[ehrenamt]]lich vorgenommen, sondern von einzelnen Gemeindemitgliedern gegen eine Aufwandsentschädigung (vgl. einem Küsterdienst) oder gar gemeindefremden Personen  durchgeführt.
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[[Kategorie: neuapostolisch]]

Aktuelle Version vom 20. Juli 2021, 14:54 Uhr

Die Aufgabe der Reinigungsgruppen besteht darin in regelmäßigen Abständen die Kirchengebäude zu reinigen. Die freiwilligen Helfer in den Gruppen leisten demzufolge einen wichtigen Beitrag für das allgemeine Wohlbefinden in der Gemeinde.

Genau wie die Aufgabe des Blumenschmucks wird auch die Kirchenreinigung sowohl durch Schwestern als auch durch Brüder, teilweise parallel zur Amtstätigkeit oder weiteren Beauftragungen vorgenommen. In einzelnen Regionen wurde die Kirchenreinigung auch nicht ehrenamtlich vorgenommen, sondern von einzelnen Gemeindemitgliedern gegen eine Aufwandsentschädigung (vgl. einem Küsterdienst) oder gar gemeindefremden Personen durchgeführt.