Verlobung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das Paar muss im heiratsfähigen Alter sein, das heißt, dass beide Personen 18 Jahre sein müssen. In Ausnahmefällen mit Erlaubnis der Eltern, ist auch eine kirchliche Verlobung unter 18 möglich. Außerdem darf man nicht in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Um den Segen empfangen zu können, darf man noch nicht verheiratet gewesen sein. In diesem fall kann alternativ ein Segensgebet für das Paar gesprochen werden. | + | Das Paar muss im heiratsfähigen Alter sein, das heißt, dass beide Personen 18 Jahre sein müssen. In Ausnahmefällen mit Erlaubnis der Eltern, ist auch eine kirchliche Verlobung unter 18 möglich. Außerdem darf man nicht in eheähnlicher Gemeinschaft ([[Konkubinat]]) leben. Um den Segen empfangen zu können, darf man noch nicht verheiratet gewesen sein. In diesem fall kann alternativ ein Segensgebet für das Paar gesprochen werden. |
− | Paare wo ein Partner nicht neuapostolisch ist, kann grundsätzlich der Segen gespendet werden. Auch hier gelten die oben genannten Voraussetzungen. [2] | + | Paare wo ein Partner nicht [[neuapostolisch]] ist, kann grundsätzlich der Segen gespendet werden. Auch hier gelten die oben genannten Voraussetzungen. [2] |
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Version vom 8. Januar 2011, 16:22 Uhr
Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen.
In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend, das Verschenken eines Verlobungsringes ist üblich. Die Rücknahme der Verlobung, die „Entlobung“, hat minder schwere Voraussetzungen als die Begründung oder Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. [1]
Die kirchlichen Vorraussetzungen in der Neuapostolischen Kirche
Das Paar muss im heiratsfähigen Alter sein, das heißt, dass beide Personen 18 Jahre sein müssen. In Ausnahmefällen mit Erlaubnis der Eltern, ist auch eine kirchliche Verlobung unter 18 möglich. Außerdem darf man nicht in eheähnlicher Gemeinschaft (Konkubinat) leben. Um den Segen empfangen zu können, darf man noch nicht verheiratet gewesen sein. In diesem fall kann alternativ ein Segensgebet für das Paar gesprochen werden.
Paare wo ein Partner nicht neuapostolisch ist, kann grundsätzlich der Segen gespendet werden. Auch hier gelten die oben genannten Voraussetzungen. [2]
Einzelnachweise
[1] Wikipedia [2] Richtlinien für Verlobung