Evangelist: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Gemeindeevangelist | + | Der Gemeindeevangelist nahm als priesterliches Amt alle priesterlichen Aufgaben wahr. Daneben leitet er oft als [[Vorsteher]] Gemeinden oder stand einem Gemeindevorsteher als Stellvertreter zur Seite. Der Gemeindeevangelist wurde neuapostolisch-umgangssprachlich oft nur als Evangelist bezeichnet (im Gegensatz zum Bezirksevangelisten). Zu seinem Aufgabenbereich zählt in besonderer Weise die Pflege und Förderung der Missionsarbeit (Weinbergsarbeit) in der Gemeinde (siehe [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche]], 1993, Seite 29). |
=== Bezirksevangelist === | === Bezirksevangelist === | ||
Der Bezirksevangelist unterstützt oft einen Bezirksältesten bei der Leitung eines Bezirks. Teilweise leiten auch Bezirksevangelisten als ([[Vorsteher|Bezirksvorsteher]]) einen Bezirk. Zu seinen Aufgaben gehören Besuche der Gemeinden, sämtliche priesterlichen Aufgaben, Problembesprechungen mit den einzelnen Gemeindevorstehern, Arbeitsbesprechungen mit priesterlichen Amtsträgern, Familienbesuche bei den Gemeindevorstehern und bei besonderen Fällen. Ebenso ist er für die Förderung der Missionsarbeit im Unterbezirk regional verantwortlich. | Der Bezirksevangelist unterstützt oft einen Bezirksältesten bei der Leitung eines Bezirks. Teilweise leiten auch Bezirksevangelisten als ([[Vorsteher|Bezirksvorsteher]]) einen Bezirk. Zu seinen Aufgaben gehören Besuche der Gemeinden, sämtliche priesterlichen Aufgaben, Problembesprechungen mit den einzelnen Gemeindevorstehern, Arbeitsbesprechungen mit priesterlichen Amtsträgern, Familienbesuche bei den Gemeindevorstehern und bei besonderen Fällen. Ebenso ist er für die Förderung der Missionsarbeit im Unterbezirk regional verantwortlich. | ||
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+ | Die Bezeichnung ''Charakterevangelist'' war eine bis in die 1930er Jahre übliche Bezeichnung für das Bezirksevangelistenamt. | ||
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+ | ==Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften== | ||
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+ | Die Bezeichnung Evangelist ist, wie der Begriff Evangelium, griechischen Ursprungs und bedeutet "gute Nachricht". Vielfach wird es als Aufgabe jedes Christen angesehen, als Evangelist zu wirken. Das Neue Testament kennt jedoch die spezielle Charaktergabe eines Evangelisten. Die Gabe des Evangelisten ist, dass er in besonderer Weise nicht- oder andersgläubigen Menschen die Grundlagen des Evangeliums vermitteln kann. Die [[VAG]] kennt daher neben den anderen Dienstgaben auch ein ordiniertes priesterliches Amt des Evangelisten. Ein bereits zu einem anderen Dienst ordinierter Mitarbeiter (i.d.R. Diakon oder Priester) wird in einer erneuten Ordination mit dem Evangelistenamt beauftragt. | ||
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Aktuelle Version vom 19. April 2020, 19:31 Uhr
Ein Evangelist ist der Inhaber eines kirchlichen Amtes. Der Evangelist ist in den apostolischen Gemeinschaften, so er in der Gemeinschaft vorhanden ist, ein priesterliches Amt. Schon in der Bibel wird der Evangelist erwähnt (Apostelgeschichte 21:8, Epheser 4:11).
Inhaltsverzeichnis
Katholisch-apostolische Gemeinden
Gemeinde
In den katholisch-apostolischen Gemeinden waren die Evangelisten Bestandteil des vierfachen Amtes. Die Evangelisten waren in der Weihestufe im Priesteramt. Es wurde angestrebt, dass das Amt des Evangelisten sechsmal in einer Gemeinde vorhanden war. Jeder Evangelist sollte der Ordnung nach einen weiteren Helfer haben, ebenfalls als Evangelist im Priesteramt. Die "Gemeinde"-Evangelisten hatten eher eine belehrende Aufgabe in ihrem zugewiesenen Gemeindebezirk/Geschwisterbezirk.
Allgemeine Kirche
Daneben gab es je Stamm auch Evangelisten für die Allgemeine Kirche: Ein Evangelist mit dem Apostel sowie untergeordnet fünf weitere Evangelisten, denen ein Bezirk zugeordnet war (Bezirksevangelist), einer von diesen war Erzengel der wiederum weitere Evangelisten unter sich hatte. Als besondere Aufgabe haben die fünf Evangelisten neu gewonnene Mitglieder dem Hirten der Gemeinde anbefohlen, bzw. zugeordnet. Damit waren sie das einzige aktive Bindeglied zwischen Ämtern der Allgemeinen Kirche und der Gemeinde.
Neuapostolische Kirche
Nach dem Amtsverständnis, das seit Pfingsten 2019 gilt, ist der Evangelist in der Neuapostolischen Kirche kein Amt mehr. Die bisherigen Aufgaben (Unterstütung des Bezirksvorstehers werden von einem Stellvertretenden Bezirksvorsteher wahrgenommen) Bisher als Evangelist ordinierte Priester behalten ihr Amt[1].
Die Neuapostolische Kirche kannte zwei Arten von Evangelisten - den Gemeindeevangelisten und den Bezirksevangelisten. Beide Arten des Evangelisten sind priesterliche Ämter.
Gemeindeevangelist
Der Gemeindeevangelist nahm als priesterliches Amt alle priesterlichen Aufgaben wahr. Daneben leitet er oft als Vorsteher Gemeinden oder stand einem Gemeindevorsteher als Stellvertreter zur Seite. Der Gemeindeevangelist wurde neuapostolisch-umgangssprachlich oft nur als Evangelist bezeichnet (im Gegensatz zum Bezirksevangelisten). Zu seinem Aufgabenbereich zählt in besonderer Weise die Pflege und Förderung der Missionsarbeit (Weinbergsarbeit) in der Gemeinde (siehe Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche, 1993, Seite 29).
Bezirksevangelist
Der Bezirksevangelist unterstützt oft einen Bezirksältesten bei der Leitung eines Bezirks. Teilweise leiten auch Bezirksevangelisten als (Bezirksvorsteher) einen Bezirk. Zu seinen Aufgaben gehören Besuche der Gemeinden, sämtliche priesterlichen Aufgaben, Problembesprechungen mit den einzelnen Gemeindevorstehern, Arbeitsbesprechungen mit priesterlichen Amtsträgern, Familienbesuche bei den Gemeindevorstehern und bei besonderen Fällen. Ebenso ist er für die Förderung der Missionsarbeit im Unterbezirk regional verantwortlich.
Die Bezeichnung Charakterevangelist war eine bis in die 1930er Jahre übliche Bezeichnung für das Bezirksevangelistenamt.
Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften
Die Bezeichnung Evangelist ist, wie der Begriff Evangelium, griechischen Ursprungs und bedeutet "gute Nachricht". Vielfach wird es als Aufgabe jedes Christen angesehen, als Evangelist zu wirken. Das Neue Testament kennt jedoch die spezielle Charaktergabe eines Evangelisten. Die Gabe des Evangelisten ist, dass er in besonderer Weise nicht- oder andersgläubigen Menschen die Grundlagen des Evangeliums vermitteln kann. Die VAG kennt daher neben den anderen Dienstgaben auch ein ordiniertes priesterliches Amt des Evangelisten. Ein bereits zu einem anderen Dienst ordinierter Mitarbeiter (i.d.R. Diakon oder Priester) wird in einer erneuten Ordination mit dem Evangelistenamt beauftragt.