Suspension: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Suspension verbietet vollständig oder teilweise die Ausübung von Akten des durch die [[Ordination]] verliehenen Amtsauftrages, ferner von Akten der Leitungsgewalt sowie der mit einem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben. | Die Suspension verbietet vollständig oder teilweise die Ausübung von Akten des durch die [[Ordination]] verliehenen Amtsauftrages, ferner von Akten der Leitungsgewalt sowie der mit einem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben. | ||
− | Mit dem Akt der Suspension soll zum einen der Betroffene zur Reue bewegt werden, zum anderen die Gläubigen vor Verwirrung, Irrlehre und vor,mit dem Amt nicht vereinbaren,unzumutbaren Zuständen geschützt werden. | + | Mit dem Akt der Suspension soll zum einen der Betroffene zur Reue bewegt werden, zum anderen die Gläubigen vor Verwirrung, [[Irrlehre]] und vor, mit dem Amt nicht vereinbaren, unzumutbaren Zuständen geschützt werden. |
− | Oftmals ist der Amtsentzug das letzte Mittel vor dem Kirchenausschluss. | + | Oftmals ist der Amtsentzug das letzte Mittel vor dem [[Ausschluss|Kirchenausschluss]]. |
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− | Gerade in jüngerer Zeit findet die Suspension sehr selten statt. Zumeist wird dem Amtsträger, der eigentlich suspendiert werden könnte, vor die Wahl gestellt | + | Gerade in jüngerer Zeit findet die Suspension sehr selten statt. Zumeist wird dem Amtsträger, der eigentlich suspendiert werden könnte, vor die Wahl gestellt persönlich das [[Amtsrückgabe|Amt zurückzugeben]] (z.B. auch durch [[Ruhestand|Ruhesetzung]]) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten. |
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− | Wie alle Mittel der Kirchenzucht findet die Suspension in den Reihen der Gläubigen zunehmend immer weniger Verständnis. Die Suspension von drei [[Diakon]]en am 12. April 2007 in der neuapostolischen Gemeinde Hamburg-Blankenese wurde kontrovers und kritisch in Internetforen diskutiert und anderen Internetplattformen kommentiert. Auch von der EZW wurde die Suspension in Blankenese kritisch bewertet (ungeachtet, dass auch in den evangelischen Landeskirchen immer wieder Suspensionen wegen Lehrabweichungen - bspw. Lüdemann - vorgenommen werden. | + | Wie alle Mittel der Kirchenzucht findet die Suspension in den Reihen der Gläubigen zunehmend immer weniger Verständnis. Die Suspension von drei [[Diakon]]en am 12. April 2007 in der [[Neuapostolische Kirche Hamburg-Blankenese|neuapostolischen Gemeinde Hamburg-Blankenese]] wurde kontrovers und kritisch in Internetforen diskutiert und anderen Internetplattformen kommentiert. Auch von der [[Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen|EZW]] wurde die Suspension in Blankenese kritisch bewertet (ungeachtet, dass auch in den evangelischen Landeskirchen immer wieder Suspensionen wegen Lehrabweichungen - bspw. Lüdemann - vorgenommen werden). |
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+ | * [https://nak.org/de/rfg?id=83576d17-82ac-47b3-96eb-52bef84c7731 Amtsenthebung in der NAK (Richtlinien für Geistliche)] | ||
== Bekannte Fälle (Auswahl) == | == Bekannte Fälle (Auswahl) == |
Aktuelle Version vom 10. Mai 2024, 08:20 Uhr
Die Suspension (teilweise auch Suspendierung) - Amtsenthebung - stellt eine Beugestrafe des Kirchenrechts dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll. Sie ist der volle Entzug des Amtes (Amtsauftrages)- Amtsenthebung. Die Suspension gehört zur Kirchenzucht und wird, zumindest gegenwärtig, in den meisten apostolischen Gemeinschaften selten ausgeübt.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Die Suspension verbietet vollständig oder teilweise die Ausübung von Akten des durch die Ordination verliehenen Amtsauftrages, ferner von Akten der Leitungsgewalt sowie der mit einem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben.
Mit dem Akt der Suspension soll zum einen der Betroffene zur Reue bewegt werden, zum anderen die Gläubigen vor Verwirrung, Irrlehre und vor, mit dem Amt nicht vereinbaren, unzumutbaren Zuständen geschützt werden.
Oftmals ist der Amtsentzug das letzte Mittel vor dem Kirchenausschluss.
Anwendung
Gerade in jüngerer Zeit findet die Suspension sehr selten statt. Zumeist wird dem Amtsträger, der eigentlich suspendiert werden könnte, vor die Wahl gestellt persönlich das Amt zurückzugeben (z.B. auch durch Ruhesetzung) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.
Kritik
Wie alle Mittel der Kirchenzucht findet die Suspension in den Reihen der Gläubigen zunehmend immer weniger Verständnis. Die Suspension von drei Diakonen am 12. April 2007 in der neuapostolischen Gemeinde Hamburg-Blankenese wurde kontrovers und kritisch in Internetforen diskutiert und anderen Internetplattformen kommentiert. Auch von der EZW wurde die Suspension in Blankenese kritisch bewertet (ungeachtet, dass auch in den evangelischen Landeskirchen immer wieder Suspensionen wegen Lehrabweichungen - bspw. Lüdemann - vorgenommen werden).