Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Mai 2011, 13:05 Uhr
Eine Beurlaubung ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung übt der Amtsträger seine mit dem Amt verbundenen Aufgaben und Funktionen nicht aus.
Neuapostolische Kirche
In der Neuapostolischen Kirche kann die Beurlaubung vom zuständigen Apostel verfügt oder vom entsprechenden Amtsträger selbst gewünscht werden. In beiden Fällen wird die Gemeinde bzw. der Bezirk des Amtsträgers über die Beurlaubung informiert. Laut den Richtlinien für Amtsträger soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.
Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen.