Apostolischer Koadjutor: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Dezember 2010, 12:54 Uhr
Apostolischer Koadjutor - oft auch Apostel-Koadjutor oder nur: Koadjutor ,auch: apostolischer Gehilfe genannt.
Schon 1852 beschlossen die Apostel in ihrer Ratsversammlung, jeder Apostel sei berechtigt, mit Zustimmung der anderen Apostel einen geweihten Engel als seinen Gehilfen oder Koadjutor für das ihm anbefohlene Arbeitsgebiet anzustellen. Aber erst im Juli 1859 wurde mit Charles Böhm (1812-1880) erstmalig ein Apostel-Koadjutor prophetisch berufen, und zwar durch den Pfeiler der Propheten, E. 0. Taplin. Nach Ludwig Albrecht wurde 1865 von den Aposteln nach prophetischem Licht bestimmt, dass die Engel, die zu apostolischen Gehilfen erwählt werden, zuvor durch das Wort der Prophetie zu diesem Amt berufen sein müßten. Die Anbietung von Männern zu dem Amt apostolischer Koadjutoren sollte in der Versammlung der sieben Gemeinden in London stattfinden; der Prophet, der bei dieser Gelegenheit amtlich zu dienen hatte, sollte vorzugsweise der älteste unter den Propheten mit den Aposteln sein. Der apostolische Koadjutor handelte als "zweites ich" (in personae) des Apostels und konnte so auch alle Aufgaben des apostolischen Amtes verrichten, so wie bspw. die apostolische Handlauflegung (Heilige Versiegelung) spenden oder Ordinationen vornehmen.