Diskussion:Ernst Güttinger
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Version vom 23. Januar 2010, 20:39 Uhr von Sebastian (Diskussion | Beiträge)
Ausschluss Güttingers
War wirklich "Kritik" der Ausschlussgrund? War es nicht eher so, dass Güttinger Amtstätigkeiten ohne Ermächtigung nach seiner Ruhesetzung ausführte? vgl. ähnliches bei Kamphuis.--Matze 18:35, 23. Jan. 2010 (CET)
- Kritik, etc. war der Grund für die Inruhesetzung. Ausschluss war wegen Amtsausführung mit seinem Sohn (da haste Recht) ;-). Vllt. müsste ich das umschreiben, wenn es nicht klar raus kommt. LG --Sebastian 19:39, 23. Jan. 2010 (CET)