Weiter schreibt Michael Koch auf glaubenskultur.de:
{{Zitat|Neu war aber mit der 1950er-Satzung die geringere Zahl notwendiger Stimmen um eine Apostelversammlung einzuberufen. Zuvor galt, dass eine weitere als die satzungsgemäß vorgesehene jährliche Versammlung u.a. nur dann einberufen werden konnte, „wenn in dringenden Fällen drei Viertel der vorhandenen Mitglieder des Apostelkollegiums eine Apostelversammlung unter Angabe des Zweckes und des Grundes bei dem Stammapostel schriftlich“(9) beantragt wurde (§5). Nun waren nur noch „wenigstens 50%“ notwendig, wie Drave schreibt.}}<ref>[http://www.glaubenskultur.de/premiumartikel-1588.html glaubenskultur.de - Das Apostelkollegium gibt sich 1948-50 eine neue Satzung]</ref>}}
===Statuten von 1961===