Die '''Amtsentbindung''' ist eine Form der [[Suspension]] und stellt eine Beugestrafe des Kirchenrechts [[Kirchenrecht]]s dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll.
Im Gegensatz zur [[Amtsenthebung]] ist es kein Entzug des Amtes, sondern nur der Entzug der Vollmacht das Amt ausführen zu dürfen, des Amtsauftrages[[Amtsauftrag]]es. Zumeist wird dem Amtsträger, der eigentlich des Amtes entbunden werden soll, vor die Wahl gestellt persönlich das [[Amt ]] zurückzugeben (z.B. auch durch [[Ruhestand|Ruhetzung]]) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.
[[Kategorie:Amt]] [[Kategorie:Stumpfartikel]]