</blockquote>
Die praktische Bedeutung des Neuapostolischen Kirchenverbandes dürfte vor allem in der Verwaltung der Mitgliedsbeiträge der Gebietskirchen gelegen haben. 2% (später 3%, siehe unten) der Einnahmen der Gebietskirchen erhielt der Neuapostolische Kirchenverband, der u.a. dem Vorstand (dem Stammapostel, §5 der Satzung) ein "seiner Stellung entsprechendes Gehalt" zahlen konnte: <blockquote>Neben den in §2 aufgezählten Verwendungszwecken sind aus den Beiträgen und dem Vermögen die Unkosten für die Leitung und Verwaltung des Vereins, Gehälter, Löhne, Aufwandsentschädigungen, Reisespesen und Ruhegehälter für Angestellte und Bedienstete, Steuern, Gebühren und Versicherungne zu zahlen.(§6 der Satzung vom 12. September 1954)</blockquote>
== Gründung ==