Beauftragung

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Eine Beauftragung im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur Ordination erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.

Inhaltsverzeichnis

Neuapostolische Kirche

Die Neuapostolischen Kirche kennt aktuell die Beauftragungen Bezirksapostel, Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.

Die Neuapostolische Kirche kennt auch die Helferfunktionen Stammapostelhelfer, Bezirksapostelhelfer, Lead Apostle, Bischof, Bezirksvorsteher Stv. und Gemeindevorsteher Stv. Diese werden laut Amtsverständnis durch 'Ernennung' übertragen.[1]

Sonntagsschullehrer, Religionslehrer, Jugendbetreuer oder ähnliche Funktionsträger werden ebenfalls oftmals mit einer Beauftragung gleich gesetzt. Dies ist jedoch nur eine sprachliche Verwandtheit und nicht im kirchenrechtlichen Sinn.

katholisch-apostolisch

Auch die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten eine Beauftragung. Hierunter wurden sämtliche Tätigkeiten verstanden, welche ohne Ordination des Apostels vollzogen werden konnten. Hierzu zählten insbesondere in den katholisch-apostolischen Gemeinden der Unterdiakon, die Diakonissin, der Akoluth, der Sänger, der Organist, der Türhüter und die Laiengehilfen.

Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften

Da es in der VAG inzwischen einige Gemeinden ohne ordinierte Dienste gibt, kann dort u.U. das Abendmahl nicht gefeiert werden. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter sind zwar dazu berechtigt, möchten oder können es aber manchmal nicht. Für solche Fälle ist eine Beauftragung eines Gemeindemitglieds für die Abendmahlsfeier durch die Kirchenleitung möglich. Dies ist dann keine Ordination.

siehe auch