Beauftragung
Eine Beauftragung im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur Ordination erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.
In der Neuapostolischen Kirche kennt aktuell die Beauftragungen Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher, Bezirksapostelhelfer und Stammapostelhelfer. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.
Sonntagsschullehrer, Religionslehrer, Jugendbetreuer oder ähnliche Funktionsträger werden ebenfalls oftmals mit einer Beauftragung gleich gesetzt. Dies ist jedoch nur eine sprachliche Verwandtheit und nicht im kirchenrechtlichen Sinn.