Engel (Amt)
Unter Engel versteht man eine Amtsstufe in apostolischen Gemeinschaften. Diese Benennung erfolgte analog zu Offenbarung 2: "An den Engel der Gemeinde (...) schreibe".
katholisch-apostolisch
In den katholisch-apostolischen Gemeinden verstand man das Engelamt als die höchste Weihestufe. Oftmals wird der Engel als "Gemeindebischof" definiert. Diese Umschreibung wird dem Engelamt jedoch nur teilweise gerecht: Oftmals war in katholisch-apostolischen Publikationen auch die Rede von "Engel oder Bischof", jedoch war hiermit eher eine Doppelfunktion gemeint - als Bischof führte er die Aufsicht über die Gemeinde und fungierte auf Gemeindeebene als oberster Geistlicher, welchem die Aufsicht über die Gemeinde anvertraut war und der die Priester und Diakone zu leiten hatte (monarchischer Episkopat), jedoch war die Engelfunktion das (nach katholisch-apostolischem Verständnis wichtige) Darbringen der Fürbitte. Der Engel nahm in der Regel die Funktion eines Gemeindevorstehers wahr.
Man unterschied im Engelamt zwischen: "Erzengel", "Eingeführtem Engel", "Beauftragtem Engel", "Engel der Horngemeinde" und "nächstbeauftragtem Engel".
AcaM
In der AcaM erfolgte die Umbenennung des Engelamtes zum Bischofsamt.
andere Gemeinschaften
Auch in den Gemeinschaften der Apostolischen Gemeinde Wiesbaden e.V. und den daraus hervorgegangenen Gemeinschaften kennt man das Engelamt, jedoch wohl nur in Anlehnung an das katholisch-apostolische Verständnis.