Ewigkeitssonntag
Der Ewigkeitssonntag oder Totensonntag ist in den evangelischen Kirchen und apostolischen Gemeinden in Deutschland und der Schweiz ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag und damit der letzte Sonntag des Kirchenjahres.
Seit der Entwicklung des Kirchenjahres im Mittelalter wurden mit den letzten Sonntagen des Kirchenjahres liturgische Lesungen zu den Letzten Dingen verbunden. Während am drittletzten Sonntag das Thema „Tod“ im Mittelpunkt steht, hat der vorletzte Sonntag die Thematik „Jüngstes Gericht“ und der letzte „Ewiges Leben“.
Traditionell thematisiert der letzte Sonntag im Kirchenjahr in besonderer Weise die Erwartung des Jüngsten Gerichts.
Entstehung des Totensonntags
König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 [1] für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten den Sonntag vor dem 1. Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Folgende Gründe kommen dafür in Frage: das Gedenken an die Gefallenen der Befreiungskriege, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise von Mecklenburg-Strelitz oder auch das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr. Die anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen diese Bestimmung.
VAG
In den VAG-Gemeinden wird traditionell im Gottesdienst der im Kirchenjahr verstorbenen Geschwister mit einem besonderen Gebet gedacht. In einigen Gemeinden ist es außerdem üblich, die Verstorbenen namentlich vorzulesen. Nachdem Ende der 1950er Jahre das Entschlafenenwesen der NAK abgeschafft worden war, trat dieser Sonntag an die Stelle des besonderen Gedächtnisses der Verstorbenen ohne jedoch damit irgendwelche sakramentalen Handlungen oder ähnliches zu verbinden.
Referenzen
<references>
- ↑ RGG, 3. Aufl.; Band VI Spalte 957