Näher bezifferte Kernpunkte des Prozesses nennt Schlangen in seinem Blog (Auszug):
{{Zitat|[...] in Sachen NAK-NRW u.a. gegen Schlangen u.a. vor dem Landgericht Bochum [...] bei dem geklärt werden wird
* ...ob die Äußerung, der Präsident der NAK-NRW, der Laienprediger Armin Brinkmann, habe 10.000.000 € verzockt, eine [nach Schriftsatz der Klägerin vom 25.11.2013 "besonders schwerwiegende"] unwahre Tatsachenbehauptung ist.