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(Prozessablauf / Urteil)
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* Untersagung der Verbreitung von nicht-öffentlichen Äußerungen der NAK NRW oder deren Mitgliedern in sozialen Netzwerken
 
* Untersagung der Verbreitung von nicht-öffentlichen Äußerungen der NAK NRW oder deren Mitgliedern in sozialen Netzwerken
  
Die Klägerin führte in der Klage zu den Punkten näher definierte einzelne Aussagen und Veröffentlichungen auf (siehe oben). Der Herausgeber Schlangen hält einen Tag nach dem Prozess fest, dass  
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Die Klägerin führte in der Klage zu den Punkten näher definierte einzelne Aussagen und Veröffentlichungen auf (auszugsweise siehe oben). Der Herausgeber Schlangen hält einen Tag nach dem Prozess fest, dass  
  
 
{{Zitat|der Vorsitzende tatsächlich außer der dringenden Warnung, den im Raum stehenden Vorwurf, dass die Äußerungen über eine drohende Insolvenz, eine ernstzunehmende Ruf- und Wirtschaftsschädigung sei, die Klagepunkte in Bausch und Bogen abgewiesen hat.<ref>[http://www.canities-news.de/canities-im-kreuzfeuer/ canities-news.de: "Außer Spesen nichts gewesen?"] vom 24.01.2013, 07.00 Uhr, zuletzt abgerufen am 27.01.2014</ref>}}  
 
{{Zitat|der Vorsitzende tatsächlich außer der dringenden Warnung, den im Raum stehenden Vorwurf, dass die Äußerungen über eine drohende Insolvenz, eine ernstzunehmende Ruf- und Wirtschaftsschädigung sei, die Klagepunkte in Bausch und Bogen abgewiesen hat.<ref>[http://www.canities-news.de/canities-im-kreuzfeuer/ canities-news.de: "Außer Spesen nichts gewesen?"] vom 24.01.2013, 07.00 Uhr, zuletzt abgerufen am 27.01.2014</ref>}}  

Version vom 28. Januar 2014, 12:34 Uhr