Nottaufe

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Die sogenannte Nottaufe („Taufe in Notfällen“) darf als außerordentlicher Taufspender jeder Christ (nach anderen theologischen Auffassungen sogarar jeder ungetaufte Mensch mit der richtigen Intention) durchführen, wenn für einen ungetauften Menschen Lebensgefahr besteht, dieser um die Taufe bittet – oder im Falle eines neugeborenen Kindes stellvertretend seine Eltern – und ein ordentlicher Taufspender (wie insbesondere in ein Priester) nicht rechtzeitig herbeigeholt werden kann.

Der Begriff „Nottaufe“ hat sich eingebürgert, teilweise wird stattdessen aber von einer „Taufe in Notfällen“ o. ä. gesprochen, um deutlich zu machen, dass es sich hierbei um eine gültige christliche Taufe handelt.

Wird bei Lebensgefahr Priester zur Taufe geholt, spricht man von einer Jähtaufe.