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Beurlaubung

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Eine '''Beurlaubung''' ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung darf der Amtsträger keine Amtsaufgaben übernehmen.

===Neuapostolische Kirche===
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] kann die Beurlaubung vom zuständigen [[Apostel]] auferlegt oder vom entsprechenden [[Amtsträger]] selber gewünscht werden. In beiden Fällen wird die Gemeinde bzw. der Bezirk des Amtsträgers über die Aussetzung informiert. Laut Richtlinien soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.

Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen. Während der Zeit der Beurlaubung darf der Amtsträger keinerlei Amtsaufträge ausführen.

[[Kategorie:Theologie]]
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