Eine '''Beauftragung''' im kirchenrechtlichen Sinn erfährt ein Mitglied einer Kirche oder Gemeinschaft für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Gegensatz zur [[Ordination]] erhält diese Person lediglich ein Lehr- oder Leitungsauftrag. Dies geschieht ohne Handauflegung. Jedoch ist eine Segensgebet möglich.
== Neuapostolische Kirche ===
In der [[Neuapostolische Kirche| Neuapostolischen Kirche]] kennt aktuell die Beauftragungen [[Vorsteher| Gemeindevorsteher]], [[Vorsteher| Bezirksvorsteher]], [[Bezirksapostelhelfer]] und [[Stammapostelhelfer]]. Eine Beauftragung ist nicht an ein Kirchenamt gebunden und kann so auch unabhängig von einem Amt entzogen werden.
[[Sonntagsschullehrer|Sonntagsschullehrer]], [[Religionslehrer]], [[Jugendbetreuer ]] oder ähnliche Funktionsträger werden ebenfalls oftmals mit einer Beauftragung gleich gesetzt. Dies ist jedoch nur eine sprachliche Verwandtheit und nicht im kirchenrechtlichen [[kirchenrecht]]lichen Sinn.
== katholisch-apostolisch ==
Auch die [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] kannten eine Beauftragung. Hierunter wurden sämtliche Tätigkeiten verstanden, welche ohne Ordination des [[Apostel]]s vollzogen werden konnten. Hierzu zählten insbesondere in den katholisch-apostolischen Gemeinden der [[Unterdiakon]], die [[Diakonissin]], der [[Akoluth]], der [[Sänger]], der [[Organist]], der [[Türhüter]] und die [[Laiengehilfen]].
== siehe auch ==
* [[Laienamt]]
[[Kategorie: Amt]]